Qualität bei Rettungsdiensten gewährleisten!

[Rede]

Rede von Ingrid Wüllscheidt in der Ratssitzung vom 30. März

Warum stellen wir heute diesen Antrag?

Er ist ein Zusatz-Antrag zu dem von der Verwaltung vorgelegten Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Gelsenkirchen.

Es reicht uns nicht aus, den Bedarf zu formulieren, aber nicht zu sagen wie und in welcher Form dieser gedeckt werden soll. Bei diesem äußerst wichtigen Bereich der Daseinsfürsorge unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger hat die Politik schon auch die Verantwortung zu sagen, wie sie sich die Gestaltung des Rettungsdienstes vorstellt.

Unsere Fraktion ist nicht damit einverstanden, dass wir heute die Vorlage der Verwaltung beschließen, dann nach Hause gehen und diese Gestaltung dann dem freien Markt durch europaweite Ausschreibung überlassen.

Wir sehen die Verantwortung des Rates darin sicher zu stellen, dass nicht nur der Bedarf gedeckt wird, sondern auch die Qualität gesichert ist.

Und die Möglichkeiten dazu sind auch vorhanden:

Auf Landesebene : 2015 novelliertes Rettungsgesetz (RettG) und ein neu geschaffenes Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein- Westfalen verabschiedet. Ein Kernpunkt der politischen Debatte war die Frage der Wirkung des EU- und Bundesvergaberechts auf die Leistungen im Bereich des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes. Dabei bestand unter den Akteuren Einvernehmen, dass die auf EU-Ebene mit Inkraftsetzung der neuen allgemeinen Vergaberichtlinie geschaffene Möglichkeit der Herausnahme der Leistungen dieser Bereiche aus dem Vergaberecht unmittelbar nach der bundesrechtlichen Umsetzung auch in Nordrhein-Westfalen genutzt werden sollte.

Auf Bundesebene:

Das novellierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das die Bereichsausnahme vorsieht, ist im April 2016 in Kraft getreten.

Es ist nun von hoher Bedeutung, diese Möglichkeit vor Ort zu nutzen, die alle Fraktionen

des nordrhein-westfälischen Landtags in den genannten Gesetzgebungsverfahren gefordert hatten.

Gegenargumente: dass Aufträge „sicherheitshalber“ stets in einem formellen Vergabeverfahren zu vergeben seien. Dabei wird argumentiert, rettungsdienstliche Leistungen müssten trotz der vollständig in das GWB übernommenen EU-Bereichsausnahme in einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Die EU-Bereichsausnahme sei in Deutschland nur auf den Katastrophenschutz anwendbar. Überdies gelte ohnehin das EU-Primärrecht, das vorliegend zu einer Vergabe unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung zwinge.

Und es sei ja nun auch eine Entscheidung beim EUGH anhängig, die man nun erst einmal abwarten wolle

Eine solche Taktik könnte dazu führen, dass bewährte Strukturen zerstört werden – und dazu sind wir nicht bereit!

Und das schon garnicht, weil man maximale Gewissheit für eine rechtlich sichere Lösung haben will.

Diese wird es vorerst nicht geben. Dann sei es so.

Wir Grünen sind bereit dieses Risiko einzugehen, die Kölner SPD auch. Mal sehen wie sich die Gelsenkirchener SPD positioniert?