Satzung und Strukturen

Geschftsordnung
Geschäftsordnung (Foto: KWarner / Fotolia.com)

Wie bei jedem Verein regelt auch bei den GRÜNEN die Satzung alle Grundlagen der Organisation und des Aufbaus der Partei. Sie können die Satzung unten herunterladen und sich so ein eigenes Bild machen. Einige Dinge werden wir auf dieser Seite aber auch kurz darstellen und erklären.

Satzung herunterladen
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Organisation

Mitgliederversammlungen (MV)

Die Grundlagen GRÜNER Politik werden auf allen Ebenen durch die Mitglieder bestimmt und festgelegt. In Gelsenkirchen finden dazu regelmäßig – wenn möglich einmal pro Monat – Mitgliederversammlungen statt, die einem Thema gewidmet sind. Teilweise werden diese auch Kreisverbandsversammlungen (KVV) genannt, weil diese nicht ganz so formell sind. Die Jahreshauptversammlung (JHV) ist ein Sonderfall und findet – wie der Name schon sagt – einmal im Jahr statt. Hierbei wird der Vorstand – und alle zwei Jahre auch die Delegierten – gewählt. Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn die Versammlung selbst beschließt mit 2/3 etwas anders – dies gilt im übrigen für alle Organe des Kreisverbandes.

Kreisvorstand

Der Kreisvorstand repräsentiert die Partei nach außen hin. Er setzt sich zusammen aus jeweils einer/einem Kreisvorsitzenden, einer/einem stellvertretenden Kreisvorsitzenden, einer/einem SchriftführerIn, einem/einer KreiskassiererIn und bis zu fünf Beisitzer:innen. Die Frauenquote (siehe unten) gilt für den Posten der Vorstandssprecherin insofern verschärft, dass sie nicht aufgehoben kann. Wenn es keine erfolgreiche Kandidatin gibt, bliebe der Posten unbesetzt. Zwei männliche Vorstandssprecher sind nach der Satzung nicht möglich – zwei weibliche allerdings nicht. Die aktuellen Mitglieder des Vorstandes kann man hier einsehen. Der Vorstand trifft sich aktuell immer Mittwochs um 18.30 Uhr und tagt ebenfalls öffentlich.

Bundes- und Landesdelegiertenkonferenzen

Auf Bundes- und Landesebene heißen die „Mitgliederversammlungen“ Delegiertenkonferenzen. Jeder Kreisverband wird dort von einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern vertreten. Bei Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) haben wir aus Gelsenkirchen drei Vertreter, bei der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) ist es momentan einer. (Stand: August 2012) Die Delegierten werden von der Jahreshauptversammlung auf zwei Jahre gewählt. Veränderungen bei der Delegiertenanzahl oder rechtliche Bestimmungen führen durchaus zu Neuwahlen während dieser Zeit. LDKen und BDKen werden im Kreisverband möglichst durch Mitgliederversammlungen vorbereitet, die den Delegierten entsprechende Stimmungen mitgeben.

Weitere Delegierte

Neben den LDKen gibt es auf Landesebene noch den Landesparteirat (LPR), der zwischen den großen Konferenzen stattfindet und wo jeder Kreisverband eine Stimme besitzt. Diese werden im Rahmen von speziell angekündigten Vorstandssitzungen vorbereitet.

Der Landesfinanzrat (LFR) unterstützt den Landesverband in finanziellen Fragen wie dem Haushalt oder größeren Anschaffungen bzw. Personalangelegenheiten.