Geschäftsordnung der Ratsfraktion

Die Fraktionen in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen müssen sich selbst eine Satzung geben, in denen die wichtigsten inneren Angelegenheiten geregelt sind. So schreibt es die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vor (§ 56 Abs. 2 GO NRW): „Sie [die Fraktionen] geben sich ein Statut, in dem das Abstimmungsverfahren, die Aufnahme und der Ausschluss aus der Fraktion geregelt werden.“

Gemäß den Anforderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat sich auch die Ratsfraktion der Gelsenkirchener GRÜNEN eine eigene Geschäftsordnung gegeben.

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