Die Rede ist über den offiziellen Livestream der Stadt hier ab Min. 1:51:30 verfügbar.
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
liebe Kolleg*innen im demokratischen Spektrum,
liebe Gelsenkirchener*innen,
auch unter diesem Tagesordnungspunkt der heutigen Ratssitzung sprechen wir wieder über Geld.
Konkret geht es um die Erhöhung der Pauschale für die Mittagsverpflegung in den Kitas in städtischer Trägerschaft, also bei GeKita.
Die Verpflegung der Kinder in Kitas, egal in welcher Trägerschaft, wird in der Regel von einem externen Caterer übernommen und muss sich selbst tragen, d.h. die Einnahmen durch das Essensgeld müssen die Kosten decken.
Die letzte Änderung der Entgeltordnung für die Mittagsverpflegung bei GeKita erfolgte vor vielen Jahren.
Seit 2020 sind die Preise für Lebensmittel um über 30% gestiegen, das betrifft in der Höhe vor allem Gemüse. Die heute zu beschließende Kostensteigerung liegt bei 11,11%.
Wer Kindern eine gute Ernährung anbieten möchte, muss auch entsprechend einkaufen können.
Diese Problematik trifft nicht nur die Kitas in städtischer Trägerschaft. Auch die Kindergartengemeinschaft des evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid hat bereits die Pauschale für das Mittagessen erhöhen müssen. Genauso tun das viele andere Kommunen im Ruhrgebiet und rufen dabei durchaus höhere Beträge auf als Gelsenkirchen, nämlich 60€: NRW-weit gibt es eine große Spanne, die auch deutlich über 100€ reicht. In Dortmund z. B. ist zudem eine jährliche Kostensteigerung vorgesehen.
Dass die Pauschale steigt, ist natürlich keine gute Nachricht, auch wenn die Gründe nachvollziehbar sind. Gerade für Familien mit einem geringen Einkommen zählt jeder Euro. Deshalb möchte ich darauf hinweisen, dass es Fördermöglichkeiten für diese Familien gibt.
So können z. B. Familien, die Sozialleistungen beziehen, das Mittagessen zu 100% über die Bundesmittel für Bildung und Teilhabe übernehmen lassen und das nicht als Erstattung, so dass sie zuerst in Vorkasse gehen müssten, sondern als Befreiung. Familien, die nicht Leistungen beziehen, aber ein geringes Einkommen haben, können von dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit!“ profitieren, der vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gestellt wird. Das geht sogar so weit, dass diese Anträge unabhängig von den Erziehungsberechtigten zum Wohle der Kinder gestellt werden können.
Für beide Programme gibt es Antragsformulare und Unterstützung von Seiten der Kindergärten und der Stadt. Ich kündige jetzt schon einmal an, dass wir zu dem Härtefallfonds später eine Anfrage stellen werden, um im Nachgang zu erfahren, wie viele Familien von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Denn wie vor allem bei der Debatte um die Kindergrundsicherung deutlich geworden ist: Jegliche Unterstützungsangebote erreichen die Berechtigten nur dann, wenn sie davon wissen und sie beantragen. Nicht immer sind diese Verfahren bekannt oder leicht zugänglich. Deshalb hat der BA GeKita in seiner Sitzung gestern empfohlen, dass mit dem Bescheid über die Erhöhung der Kosten und des Beitrags ebenso ein Flyer mit allen Informationen zur Refinanzierung bereitgestellt wird, damit Familien, vor allem aber die Kinder, zu ihrem Recht kommen.
Wir stimmen der Vorlage zu, weil die Kostensteigerungen nicht anderweitig aufgefangen werden können, uns ein gutes Mittagessen für Kinder ein zentrales Anliegen ist und einkommensschwache Familien Unterstützung erfahren können.
Vielen Dank!
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