Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Stadtverordnete aus dem demokratischen Spektrum, sehr geehrtes Publikum von Presse, Politik, Verwaltung und allen Menschen auf der Tribüne und im Livestream,
wir haben die letzten knapp sechs Wochen seit der letzten Ratssitzung genutzt, um nach einer Lösung zu suchen, bei der die Menschen in unserer Stadt – egal, ob sie in Mietwohnungen leben oder Wohneigentum besitzen – nicht zu stark durch das neue Grundsteuermodell belastet werden. Und auch wir als GRÜNE Fraktion haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Zur Erläuterung unserer Entscheidungsfindung aber zuerst einige Anmerkungen zu den Ausgangssituationen auf der rechtlichen und auf der finanziellen Ebene.
Die rechtliche Ausgangssituation:
Das Bundesverfassungsgericht hat die alte Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Grundlage war die Situation, dass die Berechnung auf völlig veralteten Grundstückswerten aus dem Jahr 1964 basierte und damit nicht die Realität bei den Grundstückswerten widerspiegelte.
Des Weiteren hat der Bundesfinanzhof das neue Bundesmodell, das 2021 auch die damalige NRW-Landesregierung übernommen hat, mittlerweile als verfassungsgemäß eingestuft und zwei Verwaltungsgerichte in NRW haben festgestellt, dass die von Gelsenkirchen und anderen Städten genutzte Möglichkeit, getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke anzusetzen, gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstößt.
Es steht jedem Einzelnen zu, diese Gerichtsentscheidungen für richtig oder falsch zu halten, aber in einer Demokratie ist die Politik dazu verpflichtet, diese Entscheidungen zu respektieren. Oder mit juristischen Mitteln dagegen vorzugehen. Dies wird abschließend bis zum letztmöglichen Stichtag für die Entscheidung (dem 30.06.2026 für das Jahr 2026) aber nicht abschließend letztinstanzlich entschieden sein.
Die finanzielle Ausgangssituation:
Gelsenkirchen hatte in der Vergangenheit immer Grundsteuereinnahmen von ca. 50 Millionen Euro pro Jahr. Die Grundsteuer gehört damit zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt.
Option 1: Wir würden die Grundsteuer für Wohngrundstücke nicht verändern und den Hebesatz für Nichtwohngrundstücke auf das Niveau der Wohngrundstücke senken. Ergebnis: 19 Millionen Euro weniger Einnahmen pro Jahr.
Option 2 – nur theoretisch: Vollständige Abschaffung der Grundsteuer. Ergebnis: 50 Millionen Euro weniger Einnahmen pro Jahr.
Option 3: Identische Hebesätze für Wohn- und Grundstücke, dass z. B. auf einem Niveau von 880% statt 980% liegen würde. Ergebnis: ca. 30% Mehrbelastung für Wohngrundstücke und ca. 5 Millionen weniger Einnahmen pro Jahr.
Option 4: Identische Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke, die die gleichen Einnahmen wie in der Vergangenheit für die Stadt bedeuten und damit in der Summe aufkommensneutral sind.
Für diese vierte Option, die am wenigsten schlechte Lösung für die Menschen in unserer Stadt und die städtischen Finanzen, haben wir uns letztendlich entschieden. Weil wir auch die Fragen beantworten müssen, wie wir auch zukünftig die Infrastruktur in unserer Stadt aufrechterhalten und verbessern wollen.
Nein, es ist nicht die Lösung zu sagen, dann haben wir eben 20 oder 50 Millionen weniger Einnahmen oder auch nur 5 Millionen weniger pro Jahr. Es ist auch zu einfach jetzt zu sagen, dass dann eben die Bundesregierung bald mal andere Gesetze beschließen müsste.
Dass Bund und Land NRW die Aufgaben, die sie beschließen auch zu 100% finanzieren sollen, ist natürlich nach wie vor eine richtige Forderung, aber auf Bundes- und Landesebene werden auch weiterhin nicht die notwendigen finanziellen Mittel für diese Aufgaben bereitgestellt. Und wir müssen die Frage zu den Hebesätzen bei der Grundsteuer und der Finanzlage der Stadt hier und heute entscheiden.
Und wenn jemand aus dem Kreis der Kritiker unserer Entscheidung meint, dass es genügend rechtskonforme Einsparpotentiale im städtischen Haushalt geben würde, dann sollten diejenigen die Möglichkeiten hier und heute oder von mir aus bei den demnächst anstehenden Haushaltsberatungen mal auf den Tisch legen. Viele Anträge der Parteien, die sich bereits öffentlich gegen die neue Grundsteuerregelung ausgesprochen haben, waren in der Vergangenheit Haushaltsanträge mit höheren Ausgaben für die Stadt.
Heute wird die GRÜNE Fraktion der Beschlussvorlage ohne jede Begeisterung zustimmen. Es bleibt aber bei unserer Zusage aus der letzten Ratssitzung: Sollten die Gerichte demnächst entscheiden, dass getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke doch rechtlich zulässig sind, dann werden wir sofort wieder dazu zurückkehren.
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