Anfrage im Kulturausschuss am 9.03.2022

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der Anmietung bzw. Nutzung der Heilig-Kreuz-Kirche durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen, Verbände und Vereine.

Wir bitten darum, alle öffentlichen Anteile der Antworten auch in einer öffentlichen Vorlage und ggf. nicht-öffentliche Anteile der Antworten in einer weiteren Vorlage für den nicht-öffentlichen Teil der nächsten Gremiensitzung vorzulegen.

  1. Auf welchem Wege und in welchem zeitlichen Rahmen wir der Entwurf für die Nutzungs- und Entgeltordnung für den Veranstaltungsort Heilig-Kreuz-Kirche erarbeitet?
    Welche Vertreter*innen von emschertainment und Verwaltung und darüber hinaus sind daran beteiligt? Welche politischen Gremien werden an der Beratung dazu wann beteiligt?
    Inwiefern sind diese Beratungen nicht-öffentlich?
  2. Auf welcher Basis und durch wen werden aktuelle Anmietungs- bzw. Nutzungsanfragen durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen, Verbände und Vereine und die damit verbundenen Kostenvoranschläge/Mietangebote für die Heilig-Kreuz-Kirche erarbeitet, solange die Nutzungs- und Entgeltordnung noch nicht beschlossen ist?
  3. Wie soll sichergestellt werden, dass zivilgesellschaftliche Akteur*innen, Verbände und Vereine den Veranstaltungsort Heilig-Kreuz-Kirche unter zumutbaren Bedingungen anmieten können? Welche Maßnahmen plant emschertainment und/oder die Verwaltung, um zu gewährleisten, dass der Pflichtanteil bzw. die Pflichtquote an Nutzung durch die Zivilgesellschaft aus dem Quartier, die als Auflage für die Umgestaltung der Heilig-Kreuz-Kirche durch die Fördermittelgeber definiert worden ist, erreicht wird? Wie viele und welche Art von quartiersbezogenen Veranstaltungen sind hier gemeint?
    Inwiefern ist hierbei von einer Quer-Finanzierung aus dem Kulturetat hin zu emschertainment auszugehen, indem Kulturschaffende Fördermittel beantragen und diese anteilig für die Anmietung/Nutzung der Heilig-Kreuz-Kirche einsetzen?

In diesem Zusammenhang bitten wir auch zu erläutern, unter welchen Umständen die Förderung für die Umgestaltung der Heilig-Kreuz-Kirche im Nachgang gefährdet ist bzw. von der Stadt Gelsenkirchen zurückgezahlt werden muss, weil der Pflichtanteil bzw. die Pflichtquote an Veranstaltungen aus dem Quartier nicht erreicht worden ist.