Antrag im Hauptausschuss zu Gendersensiblen Sprache

Erarbeitung eines städtischen Leitfadens zur gendersensiblen Sprache

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

zur Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal- und Digitalisierungsausschusses am 22.09.2022 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Erarbeitung eines städtischen Leitfadens zur gendersensiblen Sprache“ mit folgendem Text als Beschlussvorlage:

Die Verwaltung entwickelt mindestens unter Beteiligung der Gleichstellungsstelle sowie des Referates 12 – Öffentlichkeitsarbeit einen Leitfaden zur gendersensiblen Sprache für die Stadt Gelsenkirchen.

Dieser soll folgende Ziele erfüllen:

  • ein Selbstverständnis der Stadt bei der internen wie externen Kommunikation hinsichtlich der gendersensiblen Sprache formulieren,
  • den Mitarbeitenden im Konzern Stadt konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand geben, wie sie im beruflichen Alltag gendersensible Sprache einsetzen können und wie diskriminierungsfreie Kommunikation gelingt, auch unter dem Aspekt, den Mitarbeitenden Handlungssicherheit zu geben,
  • gegenüber der Öffentlichkeit transparent machen, auf welche Weise gendersensible Sprache in der Kommunikation der Stadt Berücksichtigung findet.

Der Leitfaden wird mindestens dem Hauptausschuss der Stadt im ersten Quartal 2023 zur fachlichen Beratung vorgelegt, wird dann in einer darauffolgenden Ratssitzung beraten und tritt bei Zustimmung des Rates spätestens zum Ende des ersten Halbjahres 2023 als Dienstanweisung der Oberbürgermeisterin in Kraft.

Begründung:

Aktuell verfügt Gelsenkirchen über keinen Leitfaden zur gendersensiblen Sprache.

In der Handlungsempfehlung zur gendersensiblen Sprache des Städte- und Gemeindebundes NRW für seine Mitgliedskommunen lautet es:

„Gendersensible bzw. gendergerechte Sprache beschreibt einen Sprachgebrauch, der alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht einschließt und anspricht. Ziel der gendersensiblen Sprache ist neben der Wertschätzung der Person und eindeutigen Ansprache auch das Sichtbarmachen und die Repräsentation aller Geschlechter.“

und

„Die gendersensible Sprache zielt nicht nur auf die Einbeziehung von Frauen ab. Es sollen auch Personen angesprochen werden, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen können.“

Gemäß § 4 des Landesgleichstellungsgesetz NRW sind Verwaltungen bereits dazu verpflichtet, sprachliche Formulierungen zu verwenden, die Frauen und Männer gleichermaßen abbilden und ansprechen:

„Gesetze und andere Rechtsvorschriften tragen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung. In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.

Weitere verbindliche Vorschriften für den Sprachgebrauch von Kommunalverwaltungen hinsichtlich der Repräsentanz und Ansprache der Geschlechter gibt es nicht, denn die Kommunen sind aufgrund ihres Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG nicht an das amtliche Regelwerk für deutsche Rechtschreibung gebunden. Demnach ist es ihnen auch nicht verboten, den Gender-Stern oder den Gender-Doppelpunkt zu nutzen, auch wenn beides bisher nicht im Regelwerk berücksichtigt wird.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2017, eine dritte Geschlechteroption im Personenstandsregister einzuführen, wurde der Selbstverortung vieler Menschen jenseits des binären Geschlechtersystems bereits Rechnung getragen. Daraus ist abzuleiten, dass sich diese Realität auch in der kommunalen Kommunikation widerspiegeln soll.

Für Gelsenkirchen soll dies mit dem oben genannten Leitfaden erreicht werden. Er soll Grundlage für eine Verwaltungssprache sein, die gleichermaßen verständlich, wertschätzend und diskriminierungsfrei ist.