Integrationsrat oder Integrationsausschuss?

In der Ratssitzung am 02.04.2020 stand zur Entscheidung, in welcher Form die politische Interessenvertretung der Migrant*innen zukünftig ab Oktober 2020 geregelt ist. Der Rat konnte entscheiden, ob Gelsenkirchen zukünftig einen Integrationsausschuss erhält oder ob die alte Form des Integrationsrates bleibt. Wir GRÜNE haben für die Einführung eines Integrationsausschusses gestimmt, aber die politische Mehrheit hat sich für die Beibehaltung eines Integrationsrates ausgesprochen. Wir bedauern die Entscheidung, da hier eine Chance vertan wurde, die politische Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu stärken.
Ziel und Funktion eines Integrationsrates / Integrationsausschusses ist die Sicherstellung der politischen Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Bisher bildete die Kommune einen Integrationsrat, der diese Aufgabe erfüllte. Seit Ende 2018 besteht jedoch die Möglichkeit, anstelle des Integrationsrates einen sogenannten Integrationsausschuss zu bilden, wobei sich die Kommune für ein Modell entscheiden muss. Stellen wir die unterschiedlichen Regelungen der beiden Modelle gegenüber, überwiegen für uns GRÜNE die Vorteile eines Integrationsausschusses. Unser Hauptargument für die Einführung eines Integrationsausschusses: er ist als „normaler“ Ausschuss in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse im Rat und damit auch in die jährlichen Haushaltsberatungen eingebunden. Unser GRÜNER Oberbürgermeisterkandidat und Mitglied im Integrationsrat, David Fischer, hat in seinem Redebeitrag in der Ratssitzung vehement für die Einführung eines Integrationsausschusses plädiert, aber die politische Mehrheit hat sich dagegen entschieden. Schade, mehr politische Teilhabe für Menschen mit Einwanderungsgeschichte wäre möglich gewesen – diese Chance ist zunächst einmal vertan.