Ist das eigentlich noch ein Trödelmarkt?

Über den Trödelmarkt an der Willy-Brandt-Allee ist in den letzten Monaten intensiv diskutiert worden. Nicht nur weil er zu den größten Trödelmärkten Deutschland gehört. Sondern auch, weil sich viele die Frage stellen, ob es sich dabei überhaupt noch um einen Trödelmarkt handelt.

Aber der Reihe nach: Wie ist die Situation entstanden, dass jeder Besucher des Trödelmarkts schnell den Eindruck hat, dass an der Willy-Brandt-Allee reichlich Neuwaren verkauft werden? Ein erster Vertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und den Organisatoren wurde 1989 abgeschlossen, im Oktober 1997 wurde dem Rat der Stadt Gelsenkirchen ein Forderungskatalog mit Beschränkungen beim Verkauf von Neuwaren und Lebensmitteln vorgelegt.

Zur großen Überraschung vieler Kommunalpolitiker wurde der Forderungskatalog des Rates der Stadt Gelsenkirchen nicht zum Bestandteil des im September 1998 von der Stadtspitze abgeschlossenen Nutzungsvertrags für das Gelände. Das „Warum?“ ist weiterhin völlig unklar, die Kommunalpolitik ist in all den Jahren nie über dieses Ignorieren des Forderungskatalogs informiert worden. All dies haben auch wir GRÜNEN erst durch zwei mehrstündige Akteneinsichten herausgefunden. Eine dritte Akteneinsicht haben wir beantragt, alle Unterlagen haben wir immer noch nicht gesehen.

Das Gelände an der Willy-Brandt-Allee ist städtisches Gelände. Das ist der entscheidende Punkt. Also hätten für den Trödelmarkt nicht nur die Bestimmungen der Gewerbeordnung gegolten, sondern auch die Inhalte einer privatrechtlichen Vereinbarung. Wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch. Hätte – wenn man eben nicht einen Vertrag mit anderen Inhalte abgeschlossen hätte.

Vergangenheitsbewältigung ist das eine, das andere ist die Diskussion, was für einen Trödelmarkt wir uns in der Zukunft vorstellen können. Hier machen wir GRÜNEN es uns ausnahmsweise mal ganz einfach: Unsere Position war und ist Bestandteil der Sitzungsvorlage der Ratssitzung vom 30.10.1997. Der Trödelmarkt in Gelsenkirchen sollte erhalten bleiben, das Angebot an Neuwaren ist aber auf einen vernünftigen Anteil zu beschränken (nach unseren Vorstellungen 10 % des Angebots) und der Verkauf von verderblichen Lebensmitteln sollte nur bei direktem Verzehr möglich sein.