Rede der Stadtverordneten Ingrid Wüllscheidt im Rat der Stadt am 26.06.2025 zum TOP 10.1 „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot der Abgabe von Distickstoffmonoxid (Lachgas)…“

Foto: Anna-Lisa Konrad

Die Rede ist über den offiziellen Livestream der Stadt hier ab ca. 03:13:45 verfügbar.
Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren,

das Thema Lachgasverbot stand bereits auf der Tagesordnung der letzten Ratssitzung am 10. April.
Schon damals waren sich die Stadtverordneten alles Fraktionen und auch die Einzelmandatsträger einig:
Der zunehmende Konsum von Lachgas als Partydroge führt zu einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung der Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt.
Wir waren uns einig, dass mindestens die Minderjährigen mehr Schutz benötigen, um vor allem keinen Schaden durch die Langzeitfolgen des Lachgaskonsums zu erleiden.
Sie erinnern sich, dass hier vor allem bleibende Nervenschädigungen oder sogar tödliche Ausgänge zu befürchten sind.
Von Drogenberatern wird berichtet, dass das Alter der Konsumierenden häufig schon die Gruppe der 10 bis 15 Jährigen zeigt, die diesen Rausch von wenigen Minuten erleben wollen.
Es ist ja auch zu einfach, an die entsprechenden Kartuschen zu gelangen. Der Kiosk an der Ecke und die Supermärkte bieten das Gas z. T. in den buntesten Farben an.
Und hier zeigt sich der große Bedarf an Kinder- und Jugendschutz.
Leider gibt es kein Bundesgesetz, das den Verkauf der Droge (wie bei Alkohol auch) verbietet und unter Strafe stellt. Ein Landesgesetz ebenso wenig.
Und weil die Kinder und die Jugendlichen Schutz benötigen erlassen immer mehr Städte Verbote zum Verkauf und zur Ab- und Weitergabe an Minderjährige. Und stellen Verstöße unter Strafe.
Die Anbieter dieser Droge werden (also vorwiegend Erwachsene) sollen die Verantwortung übernehmen, dass Kindern und Jugendlichen der Zugang zu dem Gas deutlich erschwert wird. Wie beim Alkohol auch; im Zweifel müssen die Kunden ihren Personalausweis vorlegen.
Diesen Weg schlagen immer mehr Städte ein; auch die in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Und das ist gut so; denn Wir müssen unsere Minderjährigen schützen!
Nun ist unsere Verwaltung – vor allem unser Dezernent für Recht und Ordnung, Herr Nowack, – auf die Idee gekommen, sie nicht nur zu schützen, nein, sie sollen auch bestraft werden!
Die Verordnung, die heute zum sogenannten Lachgasverbot vorliegt, erklärt auch den Besitz und den Konsum der Droge zur Ordnungswidrigkeit. Kindern und Jugendlichen wird mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € gedroht, sollten sie Lachgaskartuschen mit sich tragen oder beim Inhalieren erwischt werden.
Das nennen wir Kinder- und Jugendschutz von gestern.
Jeder hier im Saal und am Bildschirm, der Kinder groß gezogen und durch die Pubertät begleitet hat weiß, mit Verboten kommt man da nicht weit. Im Gegenteil: Verbote sind interessant und ihre Überschreitung reizvoll.
Weil das offensichtlich alle anderen Kommunen, die ein Verkaufsverbot von Lachgas beschlossen haben oder es gerade vorbereiten, genau so beurteilen, wird Gelsenkirchen mit seiner Auffassung von Kinder- und Jugendschutz allein dastehen.
In keiner einzigen Ordnungsbehördlichen Verordnung (sei es Essen, sei es Dortmund, sei es Hamburg) werden die Kinder und Jugendlichen mit Strafe bedroht.
Und es war einfach unlauter, Herr Nowack, dass sie in der Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Prävention behauptet haben, auch Dortmund und andere Kommunen würden den Besitz und den Konsum unter Strafe stellen. Dem ist nicht so; und sie konnten das auch wissen. Die Verordnung aus Dortmund hatte der dortige Rat bereits am 14.02.2025 beschlossen.

Obwohl wir als Grüne Fraktion für ein Verkaufsverbot einstehen – es sogar auf den Weg gebracht haben –, der nun vorliegenden Verordnung, die unter § 4 die Strafandrohung an Kinder und Jugendliche enthält, können wir nicht zustimmen.
Deshalb beantragen wir vor der Abstimmung über die gesamte Ordnungsbehördliche Verordnung zunächst über die Streichung des § 4 abzustimmen.
Ich danke Ihnen.

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