Rede von Peter Tertocha zu verkaufsoffenen Sonntagen

[Rede]

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

dass die GRÜNE Fraktion hier und heute gegen die vorgeschlagenen 10 Sonntagsöffnungen für das Jahr 2017 stimmt, wird niemanden von Ihnen wirklich überraschen. Wir haben dies bereits in den vergangenen Jahren so gehandhabt und bleiben auch in diesem Jahr bei unserer Linie.

Es ist jedoch mal wieder an der Zeit auf einige Selbstverständlichkeiten hinzuweisen, die bei der Diskussion um zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonntagen gerne vergessen werden.

Was ist hier eigentlich die Norm und was ist die Ausnahme? Warum müssen sich immer wieder diejenigen rechtfertigen, die sich an diese Norm halten? Warum soll es der Normalfall sein, dass wie selbstverständlich mit teilweise stereotypen Begründungen von diesen Normen abgewichen wird?

Sonntag ist Ruhetag! Nachzuschlagen nicht nur bei wikipedia „Sonntagsruhe ist die gesetzlich geschützte Ruhe am arbeitsfreien Sonntag“, sondern auch im Arbeitszeitgesetz, dass im Paragraphen 9 Absatz 1 erst mal vom Grundsatz „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden“ ausgeht.

Für die einen stehen bei der Sonntagsruhe die Arbeitnehmerschutzrechte im Vordergrund, für die anderen sind es religiöse Motive und für ganz viele sind beide Aspekte gleich wichtig. Beide Grundsätze werden von uns GRÜNEN gleichermaßen respektiert.

Und natürlich werden im Arbeitszeitgesetz auch zahlreiche Ausnahmen, die niemand von uns in Frage stellen will, definiert, wenn die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Rettungsdienste, Krankenhäuser, Energieversorgung und die Landwirtschaft seien an dieser Stelle exemplarisch genannt.

Von Sonntagsöffnungen im Handel ist dort aber gar nicht die Rede. Und auch das Ladenöffnungsgesetz NRW und die aktuelle Rechtsprechung lassen etwaige Ausnahmen nur in engen Grenzen zu. Ich zitiere der Einfachheit halber mal aus der Sitzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, dort wird die ganze Problematik sehr schön auf Seite 2 zusammengefasst: „Die Freigabe von Sonntagen zur Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass eines örtlichen Festes ist danach nur dann zulässig, wenn die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund steht.“

Davon kann aber bei den hier und heute vorgeschlagenen Sonntagsöffnungen für das Jahr 2017 noch nicht einmal im Ansatz die Rede sein. Bei fast jedem geplanten Termin wird dieser Grundsatz nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Gegenteil verkehrt.

Liest man die fast immer ähnlich klingenden einzelnen Begründungen und auch die mehr als ähnlich klingenden prognostizierten Besucherzahlen für die parallel laufenden Veranstaltungen steht nach unserer Wahrnehmung regelmäßig die Ladenöffnung am Sonntag im Mittelpunkt und es findet nebenbei auch noch eine Veranstaltung statt. Dem können und werden wir als GRÜNE Fraktion nicht zustimmen.

Und auch das Selbstverständliche muss man manchmal auch immer wieder hervorheben. Es gibt keinen Automatismus, dass die Kommunalpolitik (denn hier liegt eindeutig die letztendliche Entscheidung) diesen Anträgen auf Sonntagsöffnung zustimmen muss. Es ist hier jeder Einzelfall entsprechend der rechtlichen Maßstäbe zu bewerten und dann zu entscheiden.

Stattdessen erleben wir aber jedes Jahr die gleiche paradoxe Situation. Von einigen Kommunalpolitikern insbesondere aus der SPD-Mehrheitsfraktion wird die Ausnahme von den rechtlichen Rahmenbedingungen als Normalfall angesehen. Schnell werden die Argumente der Stärkung des Handels und die Sicherung der Arbeitsplätze in den Vordergrund gerückt und gegen die Sonntagsruhe ausgespielt. Von diesem Argument steht übrigens nichts in den gesetzlichen Vorgaben.

Damit wir uns auch wirklich richtig verstehen. Niemand, auch wir GRÜNEN nicht, ist grundsätzlich für ein Verbot ohne jede Ausnahme. Auch für uns sind Veranstaltungen denkbar, bei denen eine Ladenöffnung am Sonntag ausnahmsweise möglich wäre. Dann reden wir aber über Veranstaltungen in einer anderen Größenordnung und von einer Ausnahme.

Rechtfertigen soll sich aber scheinbar mittlerweile derjenige, der auf die Einhaltung der Sonntagsruhe verweist und sich gegen eine pauschale Öffnung an der oberen quantitativen Grenze ausspricht. Hier wird die gesamte Logik zur Sonntagsruhe komplett ins Gegenteil verkehrt. Und auch deshalb wird die gesamte GRÜNE Fraktion die vorgeschlagenen Sonntagsöffnungen ablehnen.