Gemeinsamer Antrag zur Grundsteuerentwicklung in GE – Rat der Stadt am 21.03.2024 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beantragen zumTagesordnungspunkt Grundsteuerentwicklung in Gelsenkirchen wie folgt zu beschließen: Die Grundsteuermessbeträge werden zum 1. Januar 2025 neu festgesetzt undImmobilieneigentümer wurden bzw. werden noch in diesem Jahr über diekommenden Beträge informiert.Erste Modellrechnungen haben gezeigt, dass in den Kommunen massiveVerschiebungen zu Lasten von Wohngrundstücken bevorstehen und dieAufkommensneutralität nur mit erheblichen Anpassungen der Hebesätze zuerreichen ist. So ist nach aktuellem Ermessen der Fall realistisch, dassGewerbegrundstücke in NRW bis zu 50 Prozent entlastet würden, währendWohnimmobilien um über 30 Prozent mehr aufbringen müssen. In Gelsenkirchensteigen die Belastungen bei den Wohnimmobilien um teilweise sogar mehr als 50Prozent. Weil die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann, träfediese Mehrbelastung sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch alleMieterinnen und Mieter.Hintergrund der Veränderung ist die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018für unzulässig erklärte Einheitswertbesteuerung. Durch eine neueBerechnungsmethode sollten Kommunen vor dem Verlust einer wichtigenEinnahmequelle bewahrt und Immobilieneigentümer zugleich vor Mehrbelastungengeschützt werden. Dieses „Bundesmodell“ stellt jedoch für die Erhebung der Steuerin Zukunft nicht allein auf den Bodenwert ab, sondern es sollen auch Erträge wieMieteinnahmen berücksichtigt werden, wodurch Gewerbe- und Lagerhallenniedriger besteuert würden. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen bestärkt Oberbürgermeisterin Karin Welge, den Kämmerer undStadtdirektor Luidger Wolterhoff und die Gelsenkirchener Landtags- undBundestagsabgeordneten, sich weiterhin dringend bei den zuständigenStellen im Bund und im Land dafür einzusetzen, dass eine Verschiebung derLasten zu Ungunsten von Wohnimmobilien in unserer Stadt nicht eintrittbzw. durch kommunale Einflussnahme minimiert werden kann. fordert die Verantwortlichen auf Landesebene auf, die landesspezifischenRegelungen rechtssicher derart auszugestalten, dass die individuelleSituation der Kommunen berücksichtigt, kommunale Einflussfaktoren eineMinimierung der Verschiebungen erreichen können und gleichzeitig einkommunaler Einnahmeverlust verhindert werden kann. begehrt die Sicherstellung einer rechtssicheren und möglichen Abweichungvom Bundesmodell durch die Verantwortungsträger auf Bundesebene.