Manchmal ist das Verschwiegene das Entscheidende 2. Februar 2017 Die Ausführungen des juristischen Vertreters des ehemaligen Jugendamtsleiters Alfons Wissmann und die des Stadtsprechers Martin Schulmann zum Ende der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Gelsenkirchener Jugendamtsskandal stoßen auf Unverständnis und massive Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Fraktionsvorsitzender Peter Tertocha stellt dazu fest: Es ist zwar schön und gut, dass die Kanzlei Heescher ihrem Mandanten Alfons Wissmann bescheinigen möchte, dass die Vorwürfe zu Unrecht erhoben worden sind. Verschwiegen wird allerdings dezent die Tatsache, dass das Ermittlungsverfahren, das von der GRÜNEN Fraktion am 1. Mai 2015 bei der Staatsanwaltschaft Essen eingefordert wurde, nicht deshalb eingestellt wurde, weil an der Sache „nichts dran war“, sondern weil die im Raum stehenden Vorwürfe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verjährt waren und das Verfahren damit nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt wurde. Dies geht eindeutig aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft hervor, das der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt. Ebenso ist der nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erweckte Eindruck, dass keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung und keine Belege gefunden wurden, schlichtweg eine unvollständige Darstellung der politischen Faktenlage. Zwischen einem Freispruch und einer Einstellung eines Verfahrens wegen Verjährung gibt es bei der Bewertung der Situation einen ziemlich großen Unterschied. Wie der Stadtsprecher Martin Schulmann auf die Idee kommt, dass „die Entscheidung mit dem Auflösungsvertrag damals wie heute genau richtig war“ wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben. Seit wann beeinflusst denn die Entscheidung bzgl. Einstellung einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter? Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ist nach geltender Rechtsprechung kein Argument, um den Verdacht einer Straftat auszuräumen. Hier geht es doch offensichtlich nur darum, eine Entscheidung, die in den Augen vieler Bürger/ -innen und Kommunalpolitiker/-innen falsch war, nachträglich irgendwie zu rechtfertigen. staatanwaltschaft-wissmann
Mich wundert an diesem Kommentar, der richtig ist, warum eine (wenn nicht sogar die wichtigste) entscheidende strafrechtliche Verantwortung, die schon im St. Georg-Skandal zunächst von der Staatsanwaltschaft nicht ins Auge gefasst wurde, auch hier gar nicht im Ansatz erwähnt wird. Das ist umso betrüblicher, als sich das Land NRW diesbezüglich sogar um ein innovatives Gesetz zur Verhinderung solcher Taten sehr engagiert gezeigt hat; nur wenn seit 2004/05 das vor Ort keinerlei Auswirkungen zu haben scheint, was soll dann so ein Gesetz überhaupt. Mir scheint der Wille des Handelns liegt verstärkt auf der Maxime, die zum allgemeinen Gesetz erklärt wird: Wir machen, was wir wollen!
Die GRÜNE Strafanzeige bezog sich auf alle sich ergebenden Straftaten gegen unbekannt. Die Staatsanwaltschaft hat nun eingestellt. Wenn du meinst, sie habe das falsch gemacht bleibt die Strafanzeige wegen Strafvereitelung.