Bebauungspläne müssen den Klimaschutz und Mietwohnungsbau stärker berücksichtigen! 24. Februar 2020 „Die Bebauungspläne der Stadt Gelsenkirchen haben in der Vergangenheit viel zu wenig den Klimaschutz berücksichtigt und nur selten neben den üblichen Reihen- und Doppelhäusern einen Anteil von Geschosswohnungsbau festgelegt“, bemängelt Burkhard Wüllscheidt, unser Sprecher für Stadtentwicklung und Stadtplanung. Nach der Ausrufung des Klimanotstandes durch den Rat im letzten Sommer muss sich das ändern. Burkhard Wüllscheidt: „Vorgaben zur Photovoltaik und zur Dachbegrünung bei Flachdächern oder beides sogar kombiniert müssen zukünftig stärker als Vorgaben in Bebauungsplänen -wo immer es baurechtlich geht- Satzungsbestandteil werden. Vorgaben zu einer möglichst ausgeglichenen Energiebilanz neuer Häuser müssen ebenfalls in Bebauungsplänen erfolgen. Neue Vorgärten als Schottergärten sollten zukünftig tabu sein.“ In Gelsenkirchen gibt es zwar noch immer einen relativ entspannten Mietwohnungsmarkt, aber die Qualität der Wohnungen und die Energiestandards sind zu einem nicht geringen Anteil nicht mehr zeitgemäß. Deshalb sollte in allen Bebauungsplänen mit Wohnungsbau immer ein Anteil an Geschosswohnungsbau zur Schaffung von möglichst geförderten Mietwohnungen mit einem zeitgemäßen Standard festgelegt werden. Nebenbei fördert dies auch ein gute soziale Durchmischung von Neubaugebieten. Vor diesem Hintergrund hat die GRÜNE Ratsfraktion in der letzten Ratssitzung den Aufstellungsbeschlüssen für Bebauungspläne in Hassel (Kirche St. Josef) und Erle (Görtzhof) zwar zugestimmt, aber deutlich gemacht, dass sie den noch zu erarbeitenden Satzungsentwürfen nur zustimmen wird, wenn diese die genannten Gesichtspunkte zum Klimaschutz und zum Mietwohnungsbau berücksichtigen.