Kündigung gegen Frings ungültig 1. Dezember 2015 Das Arbeitsgericht in Gelsenkirchen hat die Kündigung der Stadt Gelsenkirchen gegen Thomas Frings als ungültig zurückgewiesen. Es fehlten für das Gericht klare und eindeutige Beweise, die aus den Verdachtsmomenten mehr machten. Ein „Geschmäckle“ gäbe es sicherlich, aber juristisch muss mehr vorliegen. Die Beweislage vor Gericht hat sich unser Geschäftsführer Patrick Jedamzik in seinem Kommentar zum Urteil genauer angeguckt.