Denkmalschutz – GRÜNE stellen Anfrage zur Auswirkung der Gesetzesnovelle 4. Mai 2021 Mit Sorge blickt die Grüne Ratsfraktion der NRW Gesetzesnovelle zum Denkmalschutz entgegen. In der Sitzung des letzten Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses forderten die GRÜNEN daher die Verwaltung in einer Anfrage dazu auf, darzulegen, wie sie auch in Zukunft die Bewahrung des Denkmalschutzes in Gelsenkirchen sicherstellen wollen. (Die WAZ berichtete zur Gesetzesnovelle der Landesregierung überregional am 03.05.2021.) Hintergrund ist der Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW, welcher aus Sicht der Kritiker*innen für die Kreise und Kommunen erhebliche Veränderungen, auch zu Lasten des Denkmalschutzes, bedeutet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich die Entscheidungskompetenzen maßgeblich von den Denkmalpflegeämtern der Landschaftsverbände zu den Unteren Denkmalbehörden bei den Kommunen verschieben. Dies könnte, vor allem im Falle von unzureichenden personellen Ressourcen, zu einem Mangel an Expertise in den Verfahren führen, welche bislang hauptsächlich bei den Landschaftsverbänden angesiedelt ist. „Oberflächlich betrachtet hört sich das erst einmal gut für die Entscheidungsbefugnisse der Stadt an. Tatsächlich droht auch nach Auffassung der GRÜNEN aber, dass durch die Gesetzesnovelle die Abwägungen zwischen Denkmalschutz und Bauvorhaben am Denkmal zu Lasten des Denkmalschutzes verschoben werden. Wir sehen deshalb schon die bisherige Zuordnung der Unteren Denkmalschutzbehörde in Gelsenkirchen zur Bauverwaltung kritisch“, gibt Burkhard Wüllscheidt, Sprecher der GRÜNEN im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss und Mitglied der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe, zu bedenken. Gerade im Hinblick auf den jahrelang währenden traurigen Zustand einiger Gelsenkirchener Denkmäler, wie z.B. Haus Leithe oder der erst kürzlich bei einem wohl vorsätzlich gelegten Brand beschädigten Kirche St. Mariä Himmelfahrt in Rotthausen, besteht in der Denkmalkultur der Stadt ohnehin schon massiver Handlungsbedarf. Durch ihre Anfrage will die Grüne Fraktion erreichen, dass die Verwaltung die derzeitige Zuordnung und personelle Ausstattung der Unteren Denkmalbehörde in Gelsenkirchen darstellt und die möglichen Auswirkungen der Gesetzesnovelle bewertet. Ebenso interessiert die GRÜNEN, ob und wie die Stadt zu dem Gesetzesvorhaben Stellung beziehen will, beispielweise im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände. Burkhard Wüllscheidt: „Wir schließen nicht aus, dass sich hierzu auch der Rat gegenüber der Landesregierung positionieren sollte.“