Überbelegung bei St. Josef seit 2005 bekannt 13. Dezember 2015 Im letzten Untersuchungsausschuss zum Jugendamtsskandal gab es eine lange Diskussion dazu, ob ein Bericht von Peter Tertocha zu einer Akteneinsicht überhaupt gehört werden sollte. Sie können dies in unserem Liveblog von 16:16 bis 16:43 gerne nachlesen. Einen Bericht zur Frage der Überbelegung (ohne Berücksichtigung des Berichtes von Peter Tertocha) findet sich auch im Blog von Patrick Jedamzik. Am Freitag hatte Peter Tertocha aber über die Erkenntnisse aus der Akteneinsicht berichtet, zumindest soweit dies öffentliche Fakten sind. Namen und konkretere Angaben wurden vermieden, um nicht am Ende im Verdacht zu stehen „Geheimnisverrat“ zu begehen. Berichte hiervon findet man bei Radio Emscher Lippe (Mitschnitte bei uns auf Anfrage) und in der WAZ. Die Quintessens des Berichtes: Die Überbelegung bei St. Josef war seit spätestens 2005 der Verwaltung bekannt und dabei nicht nur Wissmann und Frings, sondern auch mindestens einem weiteren Mitarbeiter und übergeordneten Behörden. Die Atmosphäre im Ausschuss während seines Berichtes beschreibt Peter Tertocha so: „Ich habe 20 Minuten lang referiert. Es herrschte, von wenigen nebensächlichen Fragen abgesehen, eisiges Schweigen.“ Was den Grünen Politiker stark irritierte: „Offenbar war ich bis zu diesem Zeitpunkt der einzige, der Akteneinsicht beim OB beantragt hatte. Ich dachte, das würde für alle Parteien im Ausschuss zur Pflicht gehören. Zwei Stunden lang habe ich mich durch vier dicke Ordner gearbeitet.“ (WAZ Bericht) Die GRÜNEN Forderungen und Fragen liegen damit auch auf dem Tisch: Die Verwaltung muss die Akten und Vorgänge offen legen. Es kann nicht sein, dass solche Dinge erst nach Monaten und stundenlangem Studium von Akten durch ehrenamtliche Mandatsträger öffentlich werden. Zu dem Thema verweisen wir auch gerne auf den Kommentar von Friedhelm Potthoff.
Ja, Patrick, so ein Mitschnitt von REL würde mich schon interessieren. Bei der Frage, ob und welche Anträge auf Akteneinsicht gestellt worden sind – und bei wem – scheint es mir weiterhin Unstimmigkeiten zwischen allen Beteiligten zu geben. Wieso haben CDU und SPD im Ausschuss angegeben, ebenfalls Akteneinsicht beantragt oder sogar bekommen zu haben, in der medialen Berichterstattung wird das aber unter den Tisch fallen gelassen. Das verstehe wer will. Der Antrag von Hr. Kurth (CDU) die Verwaltung möge noch einmal für alle – auch die Öffentlichkeit, nehme ich an – klar und deutlich sagen, wie das mit der Antragstellung zur Akteneinsicht funktionieren soll, korrespondiert mit dem Wehklagen von Hr. Hansen (Pirat) im WAZ-Forum, wonach er als Einzelmandatsträger keine Akteneinsicht bekommen könne, wenn dies nicht zur Sitzungsvorbereitung oder zur Vorbereitung von Beschlüssen dient. Wenn Hr. Hansen in einem vom Rat eingerichteten Akteneinsichtsausschuss nach § 55 Abs. 3 GO NRW vom OB in seinem Schreiben auf Abs. 5 verwiesen worden sein soll (so habe ich ihn in der Sitzung verstanden), dann wäre es an der Zeit die Systematik des § 55 GO NRW seitens der Verwaltung insgesamt ausführlich nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Das gilt natürlich auch im Hinblick auf den Adressaten der Antragstellung. Meines Erachtens ist hier nicht der OB direkt für die Antragsteller zuständig, sondern die Anträge sind aus dem Akteneinsichtsausschuss an den Ausschussvorsitzenden zu richten. Auch diesen Aspekt sollte die Verwaltung bei ihren klarstellenden Erklärungen mit berücksichtigen.