Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
liebe Kolleg*innen im demokratischen Spektrum,
liebe Gelsenkirchener*innen,
vorab – mir ist reichlich egal, mit welchen Anträgen der Kooperation die AfD konform geht oder nicht. Was mir aber nicht egal ist, ist der Wunsch nach öffentlicher Sicherheit und Ordnung in Gelsenkirchen. Und weil wir ja heute über eine Verordnung sprechen, ist es glaube ich auch wichtig darüber zu sprechen, was sie leisten kann und – wichtiger – was sie nicht leisten kann. Denn ich glaube, dass sie die Erwartungshaltungen zeitweise nicht richtig und rechtlich bedenklich sind. In einer Ordnungsbehördlichen Verordnung liegt eine Kommune fest, welches Verhalten im öffentlichen Raum geboten oder verboten ist. Vollkommen richtig, damit das Zusammenleben vor Ort geregelt wird und die Ordnungsbehörden eine klare Rechtsgrundlage haben einzugreifen. Aber – und das ist sehr wichtig – willkürlich geht das nicht. Es muss immer um die Frage gehen, wie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden können. Das allein ist ihr Zweck. Alles andere ist rechtlich bedenklich. Ihr Zweck ist es eben nicht, das Stadtbild zu definieren oder ein Verhalten zu ahnden, das zwar als unerwünscht gilt, aber nicht gefährlich ist. Und es ist nicht ihr Zweck, Antworten auf soziale Herausforderungen zu finden, denn dafür gibt es sozialpolitische Maßnahmen, und leider haben diese heutzutage viel zu wenig Erwähnung und Lobby erfahren.
Aber dass die AfD dem Rechtsstaat nicht viel abgewinnen kann und ihn auch aushöhlen will, das haben wir ja schon reichlich der Presse und anderen Aktivitäten der AfD entnehmen können. Mir ist auch wichtig nochmal zu betonen, was Herr Klug gesagt hat, denn nur weil man Verbote in eine Verordnung schreibt, ändert das noch nichts in der Praxis. Wer neue Paragrafen nicht durchsetzen kann, macht leere Versprechungen und sorgt für noch mehr Frust bei denen, die ohnehin schon enttäuscht sind. Und deshalb unterstützt die Kooperation, unterstützen auch wir GRÜNE, die Aufstockung beim Kommunalen Ordnungsdienst und achten darauf, welche Einsatzgebiete und Kompetenzen ihm zukommen, damit er einen guten Job machen. Aber der KOD ist eben auch keine „Polizei light“.
Und es ist auch kein Geheimnis, dass die Kooperation lange für ihre Beratungen gebraucht hat. Wir sind vier verschiedene Akteure mit verschiedenen Schwerpunkten, ehrlicherweise gerade hier bei dieser Verordnung ist sehr deutlich geworden, dass wir eigentlich kaum eine Grundlage für einen Kompromiss hatten. Und ich verstehe auch sehr gut, wenn der Prozess dieser Verordnung einigen Bürger:innen zu lange gedauert hat, aber ehrlicherweise auch daran ist kein Fehler. Sie würden es sich doch auch nicht bieten lassen, wenn man sie ignoriert, nicht zu Wort kommen lässt oder ihre Meinung nicht berücksichtigt wird. Deshalb melden Sie sich doch bei der Oberbürgermeisterin, bei der Politik oder bei den Medien. Warum also sollten Kommunalpolitiker:innen nicht dasselbe für sich beanspruchen? Dinge brauchen Zeit, wir sind gewählte Vertreter:innen und haben daher den Auftrag und die Pflicht engagiert und fundiert zu verhandeln. Und die konkrete Situation an der Ebertstraße, von der ja jetzt schon ganz lange gesprochen worden ist, das ist eine vielfältige Situation mit verschiedenen Ansatzpunkten. Die wird allein über diese Verordnung nicht gelöst werden können. Und ich möchte mal ein Beispiel geben für eine Anwohner:in mit einer anderen Problematik. Ich wohne an einer Hauptverkehrsachse, ich habe allen Grund mich da zu beschweren, auch ich werde davon belästigt. Aber ich käme doch nicht auf den Gedanken, jetzt hier zu fordern, das Autofahren zu verbieten oder die Straße zu verlegen. Ich fordere dann auch nur ein, dass sich an die Verkehrsgebote gehalten wird und nichts darüber hinaus – lassen wir die Kirche mal im Dorf.
Hätte ich, hätte die grüne Fraktion dem vorliegenden Entwurf der ordnungsrechtlichen Verordnung zugestimmt, wenn die Kooperation sie nicht mittragen würde? Ganz sicher nicht! Gehen wir trotzdem einen Beschluss mit? Ja, und zwar sehr bewusst und aus Überzeugung. Denn wir haben wichtige Anpassungen vorgenommen an dem Entwurf der bisher vorlegen hat.
Wir tragen also mit, dass man sich weiterhin an den Wasserspielen und den Brunnen in der hitzegeplagten Innenstadt abkühlen kann, wir stellen aber gleichzeitig sicher, dass diese Brunnen nicht wie ein Freibad genutzt werden. Aber wir tragen zusätzlich mit, dass die Kinder sich hier weiterhin aufhalten können und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. Und damit nehmen wir auch die Hinweise von den Trägern aus dem KJF ernst. Und für uns GRÜNE stehen vor allem die Kinder im Fokus, die nicht das Glück haben, einen Pool im Garten oder eine Dauerkarte für das Freibad zu haben. Denn viele von ihnen können Freizeitangebote außerhalb ihres Bewegungsradius gar nicht erst erreichen und sind darauf angewiesen, dass es Aufenthaltsmöglichkeiten vor ihrer Haustür gibt. Und ganz ehrlich, ich lasse mir auch nicht verbieten im Sommer mit meinen FlipFlops durch diese Brunnen zu laufen.
Der Vorschlag zu den Bettelverbotszonen ist und bleibt schlichtweg unlogisch. Er ist menschenfeindlich und er ist rechtlich bedenklich. Aggressives Betteln ist ein gefährliches Verhalten und jetzt schon in der aktuellen Fassung der Verordnung verboten. Der KOD hat also in der Folge alle Handhabe jetzt schon dagegen vorzugehen, sei es in oder vor den gastronomischen Lokalen oder sonstwo im Stadtgebiet. Wer darüber hinaus auch das stille Betteln im Radius rund um Außengastronomie und Veranstaltungen verbieten will, argumentiert nicht mehr mit Gefahrenabwehr. Er betrachtet den reinen Anblick von Armut als unverhältnismäßige Zumutung. Und das, das ist keine Frage von Sicherheit, sondern des Stadtbilds und der Atmosphäre. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Gerichte diese Position der Verwaltung nachvollziehen werden und ich denke, wir werden darüber nochmal sprechen, wenn es neue Urteile dazu geben wird.
Und ich kann mich auch dem allgemeinen Lob an die Verwaltung hier nicht anschließen, ehrlicherweise war es alles andere als die feine Art von Herrn Nowack über die Sommerferien den ersten Entwurf noch so nachzusteuern wie es getan worden ist. Ich empfehle, da in Zukunft auch mehr Fingerspitzengefühl an den Tag zu legen. Und ebenso waren die Aussagen von Herrn Haverkamp im Ordnungsausschuss auch mehr als bemerkenswert. Aber das sind Ihre Ansichten, das sind nicht meine Ansichten.
Wie oft muss ich mir als GRÜNE anhören, ob die Stadt denn keine größeren Probleme habe? Bei im Schnitt 25 Beschwerden pro Jahr ist es eigentlich lächerlich, dass man hier die Verschärfung fordert. Trotz alledem, es gibt jetzt einen Kompromiss und an den halten wir uns. Denn innerhalb der 5-Meter-Bettelverbotszone kann zukünftig zwar ein Platzverweis ausgesprochen werden, aber immerhin werden keine still bettelnden Menschen mit Bußgeld belegt. Das ist für uns ideologisch ein Desaster, aber zumindest in der Umsetzung hinnehmbar.
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