Friedhofsgebühren entlasten! 20. September 2016 Friedhofsgebühren entlasten! In den letzten Jahren sind die Friedhofsgebühren auf Grund sinkender Bestattungszahlen und Veränderungen in der Bestattungskultur (weniger Sargbestattungen und mehr Urnenbestattungen) explodiert. „Die Friedhofsgebühren haben eine Höhe erreicht, die es immer mehr Menschen sehr schwer macht, diese Kosten aufzubringen. In den Familien soll das sogar manchmal dazu führen, aus Kostengründen Angehörige außerhalb Gelsenkirchens zu beerdigen, “ so Burkhard Wüllscheidt, der Sprecher der GRÜNEN im Betriebsausschuss Gelsendienste (BAGD). Da die Präsentation der Ergebnisse der Friedhofsentwicklungsplanung in der Sitzung des Betriebsausschusses Gelsendienste am 27.09.2016 nicht stattfindet sondern erneut verschoben worden ist, werden die GRÜNEN nun im Rahmen der Haushaltsberatungen den Prüfantrag stellen, die Festsetzung des Anteils des öffentlichen Grüns auf den städtischen Friedhöfen zu überprüfen. Burkhard Wüllscheidt: „Unser Ziel ist es, hierdurch den Kostendruck auf die Friedhofsgebühren zu verringern und dieses nach Möglichkeit noch in der Gebührensatzung für 2017 zu berücksichtigen. Hierdurch würden zwar die Kosten der Grünpflege im städtischen Haushalt steigen, aber eine Entlastung der Friedhofsgebühren wäre erreichbar.“ Die GRÜNEN weisen dazu auch auf eine Ratsentscheidung aus dem Jahr 2001 hin. Damals sind mit den Stimmen von CDU und SPD unter OB Wittke nur noch 20% statt vorher 50% der Friedhofsflächen als öffentliches Grün festgesetzt worden. Hintergrund der damaligen gegen die Stimmen der GRÜNEN gefassten Ratsentscheidung waren insbesondere Gesichtspunkte der Haushaltskonsolidierung. „Durch die deutlich geringere Einstufung der Friedhofsflächen als öffentliches Grün wurden damals die entsprechenden Kosten der Grünpflege den Friedhofsgebühren zugeordnet. In der Folge stiegen die Friedhofsgebühren und der städtische Haushalt wurde entlastet“, erläutert Burkhard Wüllscheidt. Der seit Jahren andauernde Rückgang der Bestattungszahlen und der benötigten Grabflächen würden aber nun nach Auffassung der GRÜNEN zu offensichtlich gegenteiligen Auswirkungen führen. Burkhard Wüllscheidt: „Wir gehen davon aus, dass der Anteil der Friedhofsflächen, der als öffentliches Grün festgesetzt werden kann, größer geworden ist. Bei einer entsprechenden (rechtlich auch zwingenden) Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation müsste dieses eine Entlastungswirkung auf die Friedhofsgebühren ergeben und im günstigsten Fall diese sogar senken können.“