Gebührenexplosion bei Beerdigungen muss gestoppt werden!

Foto: bmd / pixelio.de
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„Mehr als 20%ige Gebührenerhöhungen im Bereich der städtischen Friedhöfe in nur zwei Jahren. So kann es nicht weiter gehen. Es muss nach Wegen gesucht werden, diese Gebührenentwicklung nachhaltig zu stoppen“, kommentiert Burkhard Wüllscheidt, Sprecher der GRÜNEN im Betriebsausschuss Gelsendienste.
Die GRÜNEN sehen dafür im Wesentlichen drei Instrumente:

Langfristig: Friedhofsentwicklungs- und -bedarfsplanung.

„Mit dieser auf Initiative der GRÜNEN im letzten Jahr nun endlich auf den Weg gebrachten Planung könnten – in einem allerdings viele Jahre andauernden Prozess – Friedhofsflächen zu Grünflächen werden, deren Kosten nicht mehr in die Gebührenrechnung einfließen,“ erklärt Burkhard Wüllscheidt.

Mittelfristig: Grundlegende Überarbeitung der Gebührenstrukturen im Friedhofsbereich.

Mit dieser Forderung wollen die GRÜNEN insbesondere die Berücksichtigung der großen Verschiebungen zwischen Erd- und Feuerbestattungen und die Entwicklung bei den Wahlgräbern und den dauergrabgepflegten Gemeinschaftsgräbern (DGG) erreichen. Gleichzeitig sollten insgesamt die Kalkulationsgrundlagen einer Überprüfung unterzogen werden.
„Dies ist ebenfalls in die beschlossene Friedhofsentwicklung- und -bedarfsplanung durch einen externen Dienstleister aufgenommen worden, deren Vergabe im nichtöffentlichen Teil der Betriebsausschuss Gelsendienste-Sitzung am Mittwoch beschlossen werden soll. Ziel dieser Planung muss es sein, die Gebührenstruktur den Veränderungsprozessen in der Bestattungskultur besser anzupassen und die drastischen Gebührenerhöhungen mindestens zu stoppen“, so Burkhard Wüllscheidt.

Kurzfristig: Ermessensspielräume bei den kalkulatorischen Zinsen.

Schon bei der Gebührenanpassung im letzten Jahr sei die Höhe der kalkulatorischen Zinsen in der Gebührenbedarfsberechnung auf Initiative der GRÜNEN diskutiert worden. Rund 827 T€ werden derzeit bei den Friedhofsgebühren veranschlagt. Das sind rund 12 % der Kosten im Gebührenbereich. Rechtlich sei das zulässig, wenn auch diesen „kalkulatorischen“ Zinsen keine realen Ausgaben bei Gelsendienste gegenüberstehen. Allerdings stellt sich für die GRÜNEN die Frage, ob es Ermessensspielräume zur Senkung dieser kalkulatorischen Ansätze gibt. Diese wollen die GRÜNEN in der Betriebsausschuss Gelsendienste-Sitzung am Mittwoch (25.11.) durch die Verwaltung erläutert bekommen.
„Wenn es solche Ermessenspielräume gibt, sollten diese schnellstmöglich genutzt werden“, macht Burkhard Wüllscheidt deutlich.