Grüne begrüßen verbindliche Pflegebedarfsplanung 18. Oktober 2017 Am Donnerstag wird der Rat erstmalig eine verbindliche Pflegebedarfsplanung für Gelsenkirchen beschließen. Darin wird festgestellt, dass bis zum Jahr 2020 kein Bedarf an zusätzlichen vollstationären Plätzen besteht. Ein solcher Beschluss bildet die Grundlage, um potentiellen Investoren zu signalisieren, dass sie keine staatlichen Mittel erhalten können, wenn sie ein Pflegeheim bauen obwohl der Bedarf gedeckt ist. In der Beschlussvorlage der Verwaltung für den Rat ist vorgesehen auch für den teilstationären Bereich die Bedarfsdeckung festzustellen. „Für die teilstationären Einrichtungen und hier vor allem für die Tagespflegeplätze sind wir von einer bestehenden Bedarfsdeckung nicht überzeugt“ argumentiert Ingrid Wüllscheidt, sozialpolitische Sprecherin der Grünen. „Deshalb hatten wir bereits dem Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner letzten Sitzung vorgeschlagen, diesen Bereich aus dem Beschlusstext für den Rat zu streichen.“ Einstimmig folgte der Ausschuss der Argumentation der Grünen, dass die vorgelegten Daten keine valide Grundlage für die Feststellung einer Bedarfsdeckung bieten. Vor allem die Änderungen in der Pflegeversicherung, die das Leistungsspektrum für viele Versicherte ausgeweitet haben, könnten durchaus zu einer erhöhten Nachfrage bei der Tagespflege führen. Die Grünen werden den Rat auffordern, dem Vorschlag des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu folgen und erwarten die jährlichen Berichte der Verwaltung, um die Entwicklung des Bedarfes weiter verfolgen zu können. „Die Tagespflege ist ein wunderbares Angebot um den Umzug in eine vollstationäre Einrichtung oft lange hinauszuzögern. Vor allem für Familien, in denen die Pflege überwiegend von Angehörigen geleistet wird, kann die tageweise Entlastung der pflegenden Person diese häusliche Pflege weiter stabilisieren“ so Ingrid Wüllscheidt. Drs. 14-20_4765 Drs. 14-20_4911