Ladenöffnungen an Sonntagen 13. Februar 2020 Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Peter Tertocha zum TOP 4 „Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung nach § 6 Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten“ in der Ratssitzung am 13.02.2020. Es gilt das gesprochene Wort: Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, wir haben die Debatte um die Ladenöffnungen an Sonntagen in den letzten Jahren zahlreiche Male geführt. Und auch in diesem Jahr wird die GRÜNE Fraktion gegen die vorgeschlagenen elf Sonntagsöffnungen stimmen. So wie in den vergangenen Jahren auch. „Sonntag ist Ruhetag!“ Für viele in der Bevölkerung steht der Arbeitnehmerschutz im Vordergrund, für viele sind es religiöse Gründe und für ganz viele sind beide Aspekte gleich wichtig. Beide Grundsätze werden von uns GRÜNEN gleichermaßen respektiert. Dies waren Passagen aus den Begründungen unserer Ablehnungen in den vergangenen Jahren – sie sind auch im Jahr 2020 die Basis unserer ablehnenden Haltung. Und nach wie vor ist es für unsere Fraktion eine verkehrte Welt, dass diejenigen, die sich für die Einhaltung des Bundesarbeitszeitgesetzes einsetzen, sich dafür auch noch rechtfertigen müssen. Zur Erinnerung: Bundesarbeitszeitgesetz § 9 Sonn- und Feiertagsruhe Absatz 1: Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Natürlich gibt es auch Menschen, die sonntags arbeiten müssen. Das stellt auch niemand ernsthaft in Frage. Deshalb nennt das Bundesarbeitsgesetz ja auch zahlreiche Ausnahmen. Diese gelten dann, wenn die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Rettungsdienste, Krankenhäuser, Energieversorgung und die Landwirtschaft sind dafür gute Beispiele. Von regelmäßigen Sonntagsöffnungen im Handel ist dort aber nicht die Rede. Mittlerweile nimmt die öffentliche Diskussion schon nahezu groteske Züge an. Die Forderung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) nach einer Änderung des Grundgesetzes, damit Ladenöffnungen an Sonntagen leichter möglichen werden, wird von uns daher auch strikt abgelehnt. Der Artikel 140 des Grundgesetzes, der die Sonntagsruhe gesetzlich schützt, ist nicht unzeitgemäß. Sonntagsöffnungen sind für uns im begründeten Ausnahmefall durchaus denkbar. Aber hier handelt es nicht um eine einmalige Ausnahme, sondern um wiederkehrende Ereignisse und diese werden von vielen mittlerweile als Normalität angesehen. Dienen verkaufsoffene Sonntage wirklich der Stärkung des Mittelstands wie uns auch heute die vorgelegten Sitzungsunterlagen wieder einmal glaubhaft machen wollen? Tragen sie wirklich zur Stärkung der Innenstädte und der Stadtteilzentren bei? Oder werden wie in den vergangenen Jahren auch, wieder einmal nur Argumente der angeblichen Stärkung des Handels und die angebliche Sicherung der Arbeitsplätze in den Vordergrund gerückt und gegen die Sonntagsruhe ausgespielt. Wir können diese Sonntagsöffnungszeiten ablehnen oder ihnen zustimmen. Wir müssen nicht zustimmen, wir können frei entscheiden. Aber die GRÜNE Fraktion ist sich bei der ablehnenden Haltung komplett einig und lehnt die vorgeschlagenen Sonntagsöffnungen deshalb ab.