Rede des Stadtverordneten Peter Tertocha im Rat der Stadt am 21.05.2026 zum TOP 7.1 „5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Gelsenkirchen vom 21.12.1998“

Die Rede ist über den offiziellen Livestream der Stadt hier ab Min. 1:02:25 verfügbar.

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Stadtverordnete aus dem demokratischen Spektrum, sehr geehrtes Publikum von Presse, Politik, Verwaltung und allen Menschen auf der Tribüne und im Livestream,

lassen Sie mich direkt zu Beginn meines Redebeitrags klarstellen, dass wir GRÜNEN es für richtig halten, dass heute noch keine abschließende Entscheidung zur Struktur der Grundsteuer ab dem Jahr 2026 getroffen wird. Im Moment kursieren in den einzelnen Städten in NRW teilweise noch unterschiedliche Rechtsauffassungen und Strategien zum weiteren Umgang mit der Grundsteuer.

Eine Entscheidung für das Jahr 2026 muss spätestens bis zum 30.06.2026 getroffen werden. Nicht heute. Wir wollen uns nicht vor einer Entscheidung drücken, wir wollen die nächsten knapp sechs Wochen weiterhin dafür nutzen, dass am Ende eine Entscheidung getroffen werden kann, die alle neu auftretenden Aspekte berücksichtigt.

Die Ziele für uns GRÜNE sind dabei klar:

  1. Eine gerechte Verteilung der Besteuerung muss angestrebt werden.
  2. Die Steuer muss in Gelsenkirchen insgesamt aufkommensneutral sein. Wir wollen keine neuen Mehreinnahmen der Stadt über die Grundsteuer generieren.
  3. Unser Ziel ist es weiterhin, dass dabei die Steuerlast für Wohngrundstücke so gering wie rechtlich möglich ausfällt.

Ich erspare allen Anwesenden jetzt einen langen juristischen Monolog über die Debatten zur Grundsteuer in den letzten Jahren. Die Diskussion begann im April 2018 mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Grundsteuer in ihrer damaligen Struktur verfassungswidrig war und der Feststellungszeitpunkt der Reform war spätestens der 31.12.2021.

Und aktuell sind wir mit zwei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf zu den differenzierten Hebesätzen konfrontiert, die auf den ersten Blick identisch aussehen – sie sind es aber nicht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vertritt die Auffassung, dass rein fiskalische Gründe eine extreme Ungleichbehandlung bei den Hebesätzen die Steuergerechtigkeit verletzen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat vor kurzem dagegen entschieden, dass die getrennten Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke grundsätzlich vertretbar seien. Es bemängelt jedoch die konkrete Umsetzung, z. B. dass gemischt-genutzte Grundstücke als Nichtwohngrundstücke eingestuft werden, obwohl sie teilweise auch für Wohnungen genutzt werden.

Politisch halten wir die differenzierten Hebesätze weiterhin für sinnvoll. Eine Folge des Bundesmodells ist die Verschiebung der Belastung von den Gewerbegrundstücken zu den Wohngrundstücken. Genau das würden getrennte Hebesätze aber wieder ausgleichen.

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster soll zwar zeitnah erfolgen, das bedeutet allerdings aller Voraussicht nach erst im Jahr 2027. Und die Kommunalpolitik soll bzw. muss jetzt entscheiden. Die Situation ist für alle Beteiligten zeitraubend und unbefriedigend.

Und zum Schluss nochmal einige Selbstverständlichkeiten:

  1. Ein Verzicht auf die Grundsteuereinnahmen – in Gelsenkirchen sind es ca. 50 Millionen Euro pro Jahr – ist keine seriöse Politik. Dies würde die Infrastruktur in unserer Stadt zerschlagen. Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer gehören zu den Haupteinnahmequellen. Wer das fordert, sollte bitte auch mal konkret und nicht mit allgemeinen Formulierungen sagen, was in Gelsenkirchen alles wegfallen soll oder welche anderen Einnahmen statt der Grundsteuer umgesetzt werden sollen.
  2. Sollte es am Ende wirklich erforderlich sein, dass wir rechtlich gezwungen sind, die Grundsteuerhebesätze zu erhöhen, dann ist es für uns GRÜNE eine Selbstverständlichkeit, dass bei einer späteren juristischen Entscheidung, dass unsere Satzung mit getrennten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke rechtlich sauber ist, dass diese sofort wieder eingeführt werden. Und zwar rückwirkend soweit wie möglich.
  3. Es ist keine Lösung, dass wir uns im Jahr 2026 vor einer Entscheidung – aus welchen populistischen Gründen auch immer – drücken und damit das Problem nur in die Zukunft verlagern. Das sind wir zukünftigen Generationen schuldig und dieser Verantwortung sind wir GRÜNEN uns bewusst. Das Aussitzen von Problemen war und ist niemals die richtige Lösung. Und das Verweigern von Antworten auf Alternativen erst recht nicht.
  4. Aber die vorhandene Zeit dazu zu nutzen, dass alle Möglichkeiten überprüft werden und weiter nach Alternativen gesucht wird, dass ist die Aufgabe der Kommunalpolitik.

Glückauf

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