Rettungsdienst vor Ort

Die GRÜNE-Fraktion hat für die Ratssitzung am 30. März beantragt, dass bei dem Tagesordnungspunkt „Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Gelsenkirchen“ ergänzend beschlossen wird, die rettungsdienstlichen Leistungen an ansässige Hilfsorganisationen zu vergeben.

Ingrid Wüllscheidt, Stadtverordnete und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN: „Für uns gilt der Grundsatz, dass Qualität ihren Preis hat. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass nicht europaweit der preisgünstige Anbieter gesucht wird, sondern hier vor Ort die orts- und sachkundigen Hilfsorganisationen die Aufgabe übertragen bekommen.“

Seit dem 18. April 2016 gilt in Deutschland die Bereichsausnahme im Vergaberecht. Durch diese Bereichsausnahme dürfen Aufträge direkt vergeben werden, wenn es sich um Leistungen beim Katastrophenschutz, Zivilschutz oder der Gefahrenabwehr handelt. Die Stadt ist in den Bereichen nicht mehr verpflichtet, europaweit auszuschreiben.

Der Antrag – der auf einem gemeinsamen Antrag der Stadt Köln basiert – enthält aber auch detaillierte Vorstellungen, wie die Rettungsdienste ihre Aufgabe erfüllen sollen.

Hier den vollständigen Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, die rettungsdienstlichen Leistungen unter Nutzung der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB an die in Gelsenkirchen ansässigen Hilfsorganisationen für die Dauer von 5 Jahren zu vergeben. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Die Vergabe soll sich an wettbewerblichen Maßstäben mit den Kriterien Leistung, Kostentransparenz, Wirtschaftlichkeit sowie die Mitwirkung im Katastrophenschutz orientieren.
  2. Die Angebote müssen so beschaffen sein, dass die Akzeptanz der Krankenkassen weiterhin gewährleistet bleibt.
  3.  Damit angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels eine verlässliche und stabile Personalgewinnung und -bindung erreicht wird, sind die beauftragten Organisationen vertraglich zur Einhaltung von Sozial-Standards zu verpflichten. Dazu gehören insbesondere eine tarifgerechte und ausbildungsentsprechende Bezahlung, grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge für hauptamtliches Personal, Rechtsschutz bei einsatzbedingten Auseinandersetzungen und eine vollständige Bezahlung von persönlicher Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang.
  4. Zur Nachwuchssicherung sind die beauftragten Organisationen vertraglich zu verpflichten, an einer bedarfsgerechten Ausbildung von Fachkräften mitzuwirken.
  5. Bei der Leistungsvergabe an bisherige Anbieter sollen die erworbenen Ortskenntnisse und damit der hohe Qualitätsstandard möglichst durch die Vermeidung von Loswechseln gesichert werden.
    .