Zur Sitzung des Hauptausschusses am 02.07.2026 hat die GRÜNE Fraktion eine Anfrage zur Durchführung eines Bürgerrats in Gelsenkirchen gestellt. Da die Anfrage fristgerecht gestellt wurde, erfolgt die Beantwortung direkt in dieser Sitzung.
Bürgerräte gibt es mittlerweile in mehreren Städten auch in NRW bzw. befinden sich in Vorbereitung. Bei einem Bürgerrat werden zu einem festgelegten Thema Menschen aus der Bevölkerung ausgelost und eingeladen. Die Bürgerrats-Mitglieder entwickeln dann moderiert Empfehlungen zu diesem konkreten Thema und legen diese dem Kommunalparlament vor.
Die Anfrage hat folgenden Inhalt:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Drucksache 25-30/01121, Anlage Teil 1) benennt für die Produktgruppe 110702 „Öffentlichkeitsarbeit“ unter den kurzfristigen Zielen für 2025: „Die Möglichkeiten der Nutzung von Fördermitteln für die Durchführung eines Bürgerrats werden geprüft und im Hauptausschuss zur weiteren Beratung eingebracht.“
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Was hat die Prüfung der Nutzung von Fördermitteln für die Durchführung eines Bürgerrats ergeben?
- Wann werden die weiteren Beratungen zur Durchführung eines Bürgerrats im Hauptausschuss erfolgen?
- Welche darüberhinausgehenden Erkenntnisse liegen der Verwaltung zur Durchführung eines Bürgerrats vor?
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