Mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wäre das nicht passiert 8. September 2017 Sozialverbänden und Betroffenen ist jetzt bewusst geworden, dass Menschen unter Betreuung – anders als bei der Landtagswahl – nun bei der Bundestagswahl kein Stimmrecht haben. Irene Mihalic, Grüne Bundestagsabgeordnete und Gelsenkirchener Kandidatin zur Bundestagswahl, dazu: „Der abgewählten rot-grünen Landesregierung ist es zu verdanken, dass Menschen unter Betreuung bei Landtagswahlen abstimmen dürfen, nicht zuletzt aufgrund erheblichen Drucks durch uns Grüne. Es ist völlig unverständlich, warum die Große Koalition im Bund das nicht geschafft hat. Die Initiativen dazu gab es. Meine Fraktion hat im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, das Wahlrecht zur Gunsten von Menschen unter Betreuung zu ändern, um sie nicht von Bundestagswahlen auszuschließen. Dass das Wahlrecht dann doch nicht geändert wurde, lag am Unwillen der Großen Koalition. Es war schon ein richtiges Schmierenstück, das da aufgeführt wurde um – ganz ähnlich wie bei der Ehe für Alle – eine Abstimmung zu verhindern. Etliche Male wurde der von uns vorgelegte Gesetzentwurf im Rechts- und im Innenausschuss wieder von der Tagesordnung genommen, weil sich die Koalition nicht einigen konnte und im Falle einer Ablehnung schlechte Publicity befürchtete. Wenn es nach uns ginge, hätten wir das Wahlrecht schon längst.“ Bundesweit geht es um etwa 85.000 Menschen, während allein in Gelsenkirchen durch diesen Mangel 1.023 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.