Nach Anfrage der GRÜNEN:Entsorgung von Restmüll aus anderen Städten durch Gelsendienste muss erneut in öffentlicher Sitzung behandelt werden! 31. Mai 2016 In nichtöffentlicher Sitzung hatte der Betriebsausschuss Gelsendienste (BAGD) im Februar dieses Jahres einen Beschluss gefasst, zusätzliche Verbrennungskapazitäten durch Gelsendienste zu kaufen und diese zur Entsorgung von Restmüll anderer Städte außerhalb Gelsenkirchens zu vermarkten. Damit sollten, so die GRÜNEN, rein wirtschaftliche Ziele verfolgt werden, die in keinem Zusammenhang zum Kernauftrag von Gelsendienste im Bereich der Abfallwirtschaft für das Stadtgebiet Gelsenkirchen stehen. Burkhard Wüllscheidt, Sprecher der GRÜNEN im BAGD: „Wir sehen in dieser Idee des neuen Betriebsleiters die Gefahr, dass die aktuelle Abfallpolitik des Landes konterkariert wird. In den Vorgaben des Landes sollten durch die Einführung von Entsorgungsregionen dafür gesorgt werden, dass der Restmüll zumindest in der Nähe der Städte und Kreise verbrannt wird, in denen er entsteht, also Mülltourismus unterbunden wird. Diese grundsätzliche Zielsetzung war bisher auch in Gelsenkirchen nicht umstritten. Durch die Überkapazitäten in der Müllverbrennung besteht die Gefahr, dass durch Dumpingpreise im Wettbewerb es -rein wirtschaftlich betrachtet- lohnen kann, den Müll in weiter entfernte Anlagen z.B. im Rahmen solcher neuen Geschäftsmodelle zu transportieren.“ Die GRÜNEN hatten deshalb bereits in der Ratssitzung im Februar d.J. eine Anfrage zur Rechtmäßigkeit und zur Nichtöffentlichkeit dieser Beschlussfassung gestellt. Das Ergebnis unter Einschaltung eines Gutachters durch die Stadt ist nun folgendes: Grundsätzlich sei eine solche Geschäftsausweitung zwar rechtlich zulässig, aber nur für den Gewerbemüll aus anderen Städten. Vor allem aber hätte der Grundsatzbeschluss in öffentlicher Sitzung behandelt werden müssen. Deshalb wird sich der Betriebsausschuss Gelsendienste am 06. Juli erneut, jetzt aber in öffentlicher Sitzung, mit der Angelegenheit befassen müssen. Nur die eigentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe muss in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Burkhard Wüllscheidt: „Die GRÜNEN begrüßen dieses Ergebnis, da es sich eben nicht um eine rein wirtschaftliche Angelegenheit handelt, sondern auch um eine abfallpolitische Entscheidung, die öffentlich diskutiert und entschieden werden muss. Soll Gelsendienste Verbrennungskapazitäten für den Restmüll anderer Städte und Kreise beschaffen und damit unter Umständen die Ziele der Landespolitik in der Abfallwirtschaft unterlaufen helfen oder nicht?“ Im Übrigen gäbe es, so die GRÜNEN, noch genügend Entwicklungsaufgaben für den Eigenbetrieb Gelsendienste mit seinen eher zu geringen Personalressourcen. Genannt seien hier nur die Folgenbeseitigung nach dem Ela-Sturm, die Umsetzung der Ziele des Abfallwirtschaftskonzeptes in Gelsenkirchen, die weitere Reduzierung des Restmülls durch Abfallvermeidung, die weitere Forcierung der Abfalltrennung durch die Biotonne, den Friedhofsentwicklungsplan zur Begrenzung der Gebührenexplosion, die interne Personalentwicklung nicht nur nach dem Betrugsskandal, sondern vor allem auch auf Grund der Altersstruktur der Belegschaft.