GRÜNE wollen Kostendruck auf Friedhofsgebühren verringern 16. Juni 2017 Anpassung des öffentlichen Grünanteils an Friedhofsflächen gefordert Die GRÜNEN wollen erreichen, dass durch eine – möglicherweise auch stufenweisen – Erhöhung des öffentlichen Grünflächenanteils auf den Friedhöfen einem weiteren drastischen Anstieg der Friedhofsgebühren entgegengewirkt wird. Die GRÜNEN hatten dazu in der Mai-Sitzung des Betriebsausschusses Gelsendienste (BAGD) den Antrag eingebracht, dass die Betriebsleitung von Gelsendienste eine Erhöhung des öffentlichen Grünanteils an den Friedhofsflächen prüft und die Auswirkungen auf die Friedhofsgebühren ab 2018 darstellt. Dieser Antrag steht nun in der Sitzung am 12.07.2017 zur Entscheidung an. Burkhard Wüllscheidt, Sprecher der GRÜNEN im BAGD: „Eine Erhöhung des öffentlichen Grünanteils würde zwar die Kosten für den städtischen Haushalt erhöhen, aber wir GRÜNE möchten erreichen, dass der Kostendruck auf die Friedhofsgebühren verringert wird. Dieses ist auch aus gebührenrechtlichen Gesichtspunkten notwendig. Es kann nicht sein, dass Pflegekosten für öffentliches Grün einzelnen Friedhofsgebührenzahlern angelastet wird.“ Immer wieder habe in der Vergangenheit die GRÜNE Fraktion darauf hingewiesen, dass das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Grünanteil und der Friedhofsfläche nicht mehr der Realität entspricht. Die Flächen für den reinen Friedhofsbetrieb sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Die Hauptursachen dafür sind die demographische Entwicklung und die Veränderungen der Bestattungskultur (mehr Urnen- und weniger Sargbestattungen). „Diese Entwicklung hätte schon lange zu einer Erhöhung des öffentlichen Grünanteils führen müssen, dies zeigen auch die Untersuchungsergebnisse des Gutachtens zur Friedhofsentwicklungsplanung“, erläutert Wüllscheidt. Hintergrund ist auch eine alte, aber immer noch gültige Ratsentscheidung aus dem Jahr 2001. Mit den Stimmen der SPD und CDU war damals beschlossen worden, dass nur noch 20% (vorher 50%!) der Friedhofsfläche als öffentliches Grün ausgewiesen werden und die Pflege nur noch dieses geringeren Flächenanteils und zu Lasten der Friedhofsgebührenzahler über den städtischen Haushalt finanziert wird.