GRÜNE beantragen Stellungnahme zu Klage aus Marl

Foto: Anna-Lisa Konrad

Die Stadt Marl hat in ihrer Ratssitzung am 19.09.2024 beschlossen, ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 451 für den BP-Standort in Scholven/Hassel – die sogenannte BP-Norderweiterung – einzureichen. Die Gelsenkirchener GRÜNEN fordern nun, von der Verwaltung über die Folgen für den Standort, für die Umsetzung des Bebauungsplans und für die Stadt informiert zu werden.

„Schon der Vorgänger dieses Bebauungsplans ist an einer Klage eines Anwohners aus Marl gescheitert. Die Stadt Marl hat nun ein Rechtsgutachten beauftragt, dass es für wahrscheinlich hält, dass die Stadt Gelsenkirchen auch dieses Mal für Verfahrensfehler gerügt wird. Wir wollen daher wissen, was alleine die Einreichung des Normenkontrollverfahrens für die Weiterentwicklung des Standorts bedeutet und was auf alle Beteiligten, aber insbesondere auf die Stadt, zukommt, sollte Marl in dem Verfahren Recht bekommen“, so Burkhard Wüllscheidt, planungspolitischer Sprecher der GRÜNEN. Im Detail fragen die GRÜNEN in ihrem Antrag, was die Beantragung des Normenkontrollverfahrens für die weitere Planung der hochumstrittenen Pyrolyseanlagen und die Zulässigkeit des schon seit Jahren immer nur provisorisch genehmigten BP-Firmenpartnerpark bedeutet bzw. im Falle eines Erfolges der Stadt Marl bedeuten könnte.

Schon in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses im September war der Bebauungsplan aufgrund einer Bürgereingabe Thema. „Zu dem Zeitpunkt hat die Verwaltung berichtet, dass keine Klagen eingereicht wurden. Es hieß aber auch, dass bei einer Rückabwicklung des Bebauungsplanes Schadensersatzforderungen gegenüber der Stadt geltend gemacht werden können“ so Wüllscheidt.

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