GRÜNE fordern gemeinsam mit Einzelmandatstragenden einen Integrationsausschuss für Gelsenkirchen

Ratssaal der Stadt Gelsenkirchen im Hans-Sachs-Haus. Sitzungssaal mit halbkreisförmig angeordneten Tischen und Mikrofonen, Blick auf große Glasfront mit Außenansicht.
Foto: Ratssaal der Stadt Gelsenkirchen

Mehr Beteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte? Die GRÜNEN und auch die beiden Einzelmandatsträger*innen des Integrationsrates Safa Mansour und Michael Hegmanns sind unbedingt dafür und wollen dafür die Gremienform anpassen.

Im September steht die Kommunalwahl und damit auch die Neuwahl des Gremiums für Integration in Gelsenkirchen an. Seit einer Änderung der Gemeindeordnung NRW Ende 2018 kann durch freiwilligen Beschluss des Stadtrates anstelle des in Gelsenkirchen aktuell bestehenden Integrationsrates auch ein Integrationsausschuss eingerichtet werden.

„Gerade in einer migrantisch geprägten Stadt wie Gelsenkirchen ist es wichtig, dass alle die Möglichkeit haben, an ihrer Gestaltung mitzuwirken. Ein Integrationsausschuss bietet den Vorteil, dass er – wie alle anderen Ausschüsse auch – in die Beratungsfolge des Rates, insbesondere auch bei den Haushaltsberatungen, einbezogen wird. Das würde die Partizipation der migrantischen Gesellschaft in der Kommunalpolitik klar stärken“, so Derya Halici, Mitglied im Integrationsrat für die GRÜNEN. „Die Wahl und Zusammensetzung des Gremiums würde sich dagegen kaum verändern – immer noch würden 2/3 direkt von der migrantischen Community gewählt, wir sehen daher nur Vorteile bei einer Ausschusslösung“, erläutert Halici.

Kritisiert wird an dieser Lösung hingegen, die Mitglieder des Ausschusses könnten nicht mehr in andere Fachausschüsse entsendet werden, wie aktuell die Integrationsrats-Mitglieder. Franziska Schwinge, als Stadtverordnete der GRÜNEN ebenfalls Mitglied im Integrationsrat, kann die vorgebrachte Kritik nicht nachvollziehen: „In den von Parteipolitik geprägten Fachausschüssen ist es insbesondere für die parteiunabhängigen Vertreter*innen des Integrationsrates schwer sich Gehör zu verschaffen. Verstärkt wird dies dadurch, dass die Mitglieder des Integrationsrates dort kein Stimmrecht haben, weshalb die Einbindung auch kaum genutzt wird. In einem Integrationsausschuss dagegen zählen die Stimmen der Vertreter*innen der Menschen mit Migrationsgeschichte und müssten mit der Beratungsfolge in den anderen Ausschüssen und im Stadtrat stärker berücksichtigt werden“.

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Ergänzende Infos:

Aktives Wahlrecht:  Wer ist wahlberechtigt?

  • Direktwahl durch alle Einwohner*innen ab 16 Jahre, die
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (auch „Doppelstaatler*innen“),
  • staatenlos sind,
  • eingebürgerte Deutsche sind,
  • die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben

Nicht wahlberechtigt sind Asylbewerber*innen und geduldete Ausländer*innen.

Passives Wahlrecht: Wer darf in das Gremium gewählt werden?

Wählbar sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle Personen, die das aktive Wahlrecht innehaben sowie alle Bürger*innen.

Darüber hinaus muss sich die Person am Wahltag seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.