Gegen das Polizeigesetz in NRW

Am 27. Juni 2018 war die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion zu Gast, um mit uns über das neue Polizeigesetz in NRW zu diskutieren. Ähnlich wie in Bayern soll dies hier in NRW deutlich verschärft werden. Im folgenden einige der angesprochenen Aspekte:
Ein zentraler Punkt der Diskussion an dem Abend war der Begriff einer „drohenden Gefahr“, der mit dem neuen Polizeigesetz eingeführt  würde. Die „konkrete Gefahr“ gibt es schon, aber jetzt geht man gedanklich und dann gesetzgeberisch noch weiter vor die Ausführung einer Straftat zurück. 
Problematisch ist dabei, dass nicht nur terroristische Gefahren erfasst werden, sondern in der Schwammigkeit des Begriffes auch andere Straftaten so ausgelegt werden können. Und das wird dann gruselig, wenn man sich bewusst macht, dass es nun Maßnahmen geben wird, die jemanden für einen Monat – vielleicht auch nur zwei Wochen – ins Gefängnis bringen können, ohne dass man etwas Konkretes getan hat oder auch nur angefangen hat, eine mögliche Straftat zu planen.
Neben der mangelnden richterlichen Kontrolle stellt sich vor allem auch die Frage, was diese Haftzeit ändern soll. Würde diese Zeit jemanden tatsächlich daran hindern, eine bereits langfristig geplante Straftat nach den zwei (oder vier) Wochen durchzuführen, wenn man schon so gefestigt war? Diese Überlegung macht deutlich, dass eine solche „Neuerung“ nicht mehr als Symbolpolitik sein kann . 
Umstritten ist auch die Überwachung von Telefonen und Computern. Gerade bei den modernen Kommunikationsmitteln findet oft eine Verschlüsselung der Nachrichten statt – somit bliebe für eine Überwachung nur die Nutzung von Trojanern übrig. Solche Programme werden heimlich auf dem Handy oder Computer installiert und lesen die Nachrichten dann auf diesem Wege mit. Aber wie wird sichergestellt, dass diese eingeschleusten Trojaner nur das tun, wofür sie installiert wurden? 
Und noch seltsamer wird es, wenn der Staat dann nicht nur nicht gegen Sicherheitslücken in Computer- und weiteren Kommunikationsprogrammen vorgeht und seine Bürger damit nicht richtig schützt, sondern auch noch bewusst weitere Sicherheitsmängel schafft und ausnutzt. 
Viele weitere Punkte der geplanten Gesetzesverschärfung sind eher „Plazebos“ oder werden zu Verdrängungseffekten führen. Zum Beispiel die geplanten Fußfesseln: Anschläge durch Terroristen gab es auch mit Fußfesseln in dem zugebilligten Bewegungsradius, darüber hinaus muss gefragt werden, wie schnell die Polizei agieren könnte. Oder Videoüberwachung: Diese hat erfahrungsgemäß nur einen geringen abschreckenden Effekt, Straftaten zu verhindern, selbst wenn sie relativ flächendeckend stattfindet wie in den USA oder England. Die geplante sogenannte Schleierfahndung ermöglicht der Polizei, in bestimmten Bereichen willkürlich Personen zu kontrollieren: Ein Einfallstor für „Racial Profiling“ und auch nicht wirklich zielführend, da zu über 95% – so der Erfahrungswert aus anderen Bundesländern – unbescholtene BürgerInnen kontrolliert werden.
Freiheitsentziehende oder -einschränkende Maßnahmen können damit schon aufgrund von Vermutungen der Polizei eingesetzt werden. Und neben diesem Entzug von Freiheitsrechten kommen unter Umständen weitere Beeinträchtigungen und Stigmatisierungen im sozialen Umfeld hinzu, wenn z.B. jemand unbegründet in eine „vorbeugende“ Haft kommt oder plötzlich mit Fußfessel auf der Arbeit auftauchen sollte. 
Diese und viele andere Dinge haben uns GRÜNE in Gelsenkirchen dazu bewogen, das Bündnis und die Großdemonstration gegen das neue Polizeigesetz am Samstag, 7.7.2018 in Düsseldorf  zu unterstützen. 
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