Informationen zur Briefwahl 18. April 2017 Anstelle der persönlichen Stimmabgabe in einem Wahlraum an einer Wahlurne, besteht immer auch die Möglichkeit der Briefwahl. Genau wie bei der persönlichen Wahl im Wahlkreisbüro, gilt die die Erststimme dem Direktkandidaten und die Zweitstimme einer Partei. Diese Form des Wählens soll auch Erkrankten, Behinderten und anderweitig verhinderten Bürgern die Teilnahme an den Wahlen ermöglichen und selbstverständlich bietet auch die Stadt Gelsenkirchen ihren Bürgern die Möglichkeit sich über die Briefwahl an den kommenden Landtagswahlen zu beteiligen. Die Fristen für eine Briefwahl sind wie folgt: Nachdem die Wahlbenachrichtigungen verschickt und die Wahlscheinstellen eingerichtet sind, kann ein Antrag auf die Zusendung eines Wahlscheines erfolgen. Dieser Wahlschein ist die Voraussetzung für die eigene Stimmabgabe per Briefwahl, der bei der Gemeinde Gelsenkirchen beantragt werden kann, wobei nach einem unterschiedlichen Verfahren vorgegangen werden kann. Je nach persönlichem Belieben ist es möglich entweder Persönlich, Schriftlich oder Online die nötigen Unterlagen für eine Briefwahl anzufordern. Die eigentlichen Wahlunterlagen werden dann über den Postweg zugestellt (es sei denn man hat sich für das persönliche Vorgehen entschieden und die Unterlagen in den zwei dafür verantwortlichen Wahlscheinstellen – in Buer oder der Altstadt – abgeholt). Sollte man sich für die Schriftliche Variante entscheiden, so kann der Antragsvordruck (befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) in einem verschlossenen und frankierten Umschlag an die Stadt Gelsenkirchen verschickt werden. Alle die es eilig haben und die Versendung der Wahlbenachrichtigungen nicht mehr abwarten können und/oder wollen, können sich bereits jetzt den Antragsvordruck auf der Gelsenkirchener Startseite herunterladen, ausdrucken und anschließend in einem frankierten Umschlag an die Stadt Gelsenkirchen schicken (die Antragsbearbeitung erfolgt hierbei aber auch erst, nachdem die Wahlbenachrichtigungen verschickt und die Wahlscheinstellen eingerichtet wurden) – also ist keine Eile erforderlich. Wer seinen Antrag lieber Online stellen möchte kann dies über ein Online-Formular tun. Das Online-Formular wird rechtzeitig auf der Gelsenkirchener Startseite zur Verfügung gestellt und sollte nach Ausfüllen desselbigen an das Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen übermittelt werden. Die Adressen, Öffnungszeiten und jeweiligen Ansprechpartner für Wahlamt und Wahlscheinstellen können ebenfalls online auf der Gelsenkirchener Startseite eingesehen werden. Konkret bestehen die Wahlunterlagen aus einem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen Wahlbriefumschlag und einem Merkzettel, der alle nähren Informationen zum weiteren Vorgehen bereithält. Wer sich nun für die Option Briefwahl interessiert, sollte beachten, die Unterlagen auch rechtzeitig einzureichen bzw. auf den Weg zu bringen. Denn spätestens bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag müssen die Wahlbriefe bei der zuständigen Stellen vorliegen, die sich dann mit der Auszählung der Stimmen beschäftigt. [link url=“https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/wahlen/landtagswahlen/“ text=“Informationen zu den Wahlstellen und der Briefwahl auf der Seite der Stadt Gelsenkirchen“]