Fehler in der Baumschutzsatzung nach 4 Jahren aufgedeckt

Mit Erstaunen hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Burkhard Wüllscheidt die Beantwortung seiner Anfrage aus der Betriebsausschusssitzung Gelsendienste am 27. September zur Kenntnis genommen.
„Auf meine Frage, ob es richtig ist, dass in bestimmten Fällen (§ 6 Abs. 1b der Baumschutzsatzung) Ersatzpflanzungen nicht mehr eingefordert werden können, weil die Baumschutzsatzung seit 4 Jahren einen redaktionellen Fehler hat, wurde dies nun bestätigt. Ich finde es nicht verwerflich, dass Fehler passieren. Was aber auf mein Unverständnis stößt, ist der Umstand, dass dies Gelsendienste spätestens seit Juli 2016 erkannt hatte und die Betriebsleitung es nicht für nötig erachtet hat, den Betriebsausschuss von sich aus zu informieren.“

Des Weiteren sei für die GRÜNEN nicht nachvollziehbar, warum, nachdem bereits so viel Zeit vergangen ist, erst im Februar 2017 die Satzungsänderung erfolgen soll. Dass Gelsendienste die Ersatzpflanzungen ersatzweise zwischenzeitlich durchführe, sei zwar löblich, ginge aber letztlich auf Kosten der Stadt, auch wenn es sich seit Juli erst um wenige Bäume gehandelt hat.

Burkhard Wüllscheidt: „Ich erwarte von der Betriebsleitung, dass sie in der Sitzung am 30. November dazu Stellung nimmt. Da der Sachverhalt schon so lange bekannt ist, hätte die Änderung auch schon in dieser Sitzung vorgelegt werden können, so dass der endgültige Beschluss im Rat am 1. Dezember hätte gefällt werden können. So aber wird genau in der Zeit, in der Baumfällungen gestattet sind, auf die Ersatzpflanzungen durch Dritte bzw. auf deren Ausgleichszahlungen verzichtet.“

 

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