Gibt es bald digitale Ausschusssitzungen in Gelsenkirchen? GRÜNE fragen nach

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Die NRW-Landesregierung hat mittlerweile endgültig die Möglichkeiten geschaffen, dass Ausschusssitzungen auch in digitaler oder hybrider Form stattfinden können. Dazu stellt das Kommunalministerium fest: „Digitale oder hybride Sitzungen erleichtern das ehrenamtliche Engagement und können nun zur gängigen Praxis in unseren Kommunen werden“. Deshalb hat der grüne Fraktionsvorsitzende Peter Tertocha in der Sitzung des Hauptausschusses am 01.02.2024 folgende Anfrage gestellt:

Die grün-schwarze Landesregierung hat im Jahr 2023 die Möglichkeit geschaffen, dass in den Kommunen hybride und digitale Sitzungen durchgeführt werden können. Ebenso sind mittlerweile verschiedene Videokonferenzsysteme und Abstimmungstools zugelassen.

Die rechtliche Grundlage in der Gemeindeordnung ist bereits im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt worden. Durch die jetzt erfolgten Festlegungen ist eine Umsetzung auch unabhängig von einer pandemischen Lage endlich möglich geworden.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Mit welchen Kosten wäre eine Ermöglichung digitaler bzw. hybrider Sitzungen nach § 58a der Gemeindeordnung NRW in Gelsenkirchen und die Einführung eines digitalen Abstimmungstools verbunden?
  2. Innerhalb welchen Zeitraums wäre eine Umsetzung dieses Konzepts möglich?
  3. Steht die Stadt Gelsenkirchen zu diesem Konzept bereits in Kontakt zu anderen Städten und Gemeinden?