GRÜNE begrüßen Fahrradzone in Ückendorf

Zum WAZ-Artikel (13.09.2021 online) „Ückendorf soll testweise eine Fahrradzone bekommen“ teilt Jan Philip Schaaf, Bezirksverordneter der GRÜNEN im Gelsenkirchener Süden, mit: „Auch ich freue mich über die Bereitschaft der Verwaltung, in Teilen von Ückendorf testweise eine Fahrradzone einzurichten. Den Vorschlag der SPD-Bezirksfraktion Süd unterstützen wir GRÜNEN voll und ganz.“

Birgit Wehrhöfer, die verkehrspolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion, hätte sich einen solchen Ansatz auch für den Norden gewünscht: „Angesichts dieser Bereitschaft zur Erprobung der noch jungen Regelung zu Fahrradzonen ist es unbegreiflich, warum ein ähnlicher Vorschlag zur Einrichtung von Fahrradstraßen in Buer erst kürzlich von der Verwaltung rigoros abgelehnt wurde. Die Argumente für die Fahrradzone in Ückendorf sind eins zu eins auf Buer übertragbar. Für Radfahrende ist es nicht nur auf der Bochumer und Ückendorfer Straße gefährlich – auch die Situation auf der De-la-Chevallerie-Straße ist für Radfahrende eine Zumutung. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass aus dem Schutzstreifen auf der De-la-Chevallerie-Straße ein Radfahrstreifen werden soll, ohne ihn zu verbreitern. 1,50 Meter reichen nicht aus und werden den Radweg nicht sicherer machen.“

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Abstimmungsverhalten der SPD. Im Süden schlägt sie die Einrichtung einer Fahrradzone vor, in der Bezirksvertretung Nord werden Fahrradstraßen jedoch mit Stimmen der SPD verhindert. Es zeigt sich, dass die SPD in den Bezirken nicht gleichermaßen den Radverkehr fördern will. Eine verlässliche Zusammenarbeit lässt sich bei diesem verkehrspolitischen Thema so nicht erreichen.

Hintergrund:
Seit der Reform der Straßenverkehrsordnung 2020 dürfen Kommunen nun auch Fahrradzonen anordnen. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen:

  • Radfahrende bestimmen das Tempo. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Kfz-Verkehr ist nur als Anliegerverkehr zugelassen.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
  • Radfahrende dürfen von Autos und Motorrädern überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter eingehalten wird.