GRÜNE erweitern Antragsberechtigung für den Quartiersfonds Bochumer Str.

Foto: Anna-Lisa Konrad

Um Stadterneuerungsgebiete zu beleben, können Projekte von Anwohnenden, Initiativen oder Vereinen mit Mitteln aus sogenannten Quartiersfonds gefördert werden. Mit der Überarbeitung der Richtlinie für die Vergabe der Fördermittel haben die GRÜNEN nun erreicht, dass mehr Akteure antragsberechtigt sind.

„Bislang waren nur Vereine und Organisationen, die im Stadterneuerungsgebiet ansässig sind, antragsberechtigt. Das ist allerdings sehr eng gefasst und es gibt darüber hinaus durchaus Akteure, die gute Ideen für Projekte an der Bochumer Straße haben. Zudem kam es zuletzt immer wieder vor, dass gar nicht alle Mittel aus den Quartiersfonds abgerufen wurden“, erläutert Jan Philip Schaaf, Bezirksverordneter der GRÜNEN, den Handlungsbedarf. „Wir haben daher schon in der Bezirksvertretung vorgeschlagen, dass alle in Ückendorf ansässigen Initiativen antragsberechtigt sein sollten, solange sich ihre Projekte auf das Stadterneuerungsgebiet beziehen. Damit wird der Kreis der Antragsberechtigten erweitert, ohne, dass der lokale Bezug verloren geht. Wir freuen uns sehr, dass der Rat diese Ausweitung mitträgt und sich bald noch mehr Menschen für das Quartier rund um die Bochumer Straße einsetzen können!“, so Schaaf.

Hintergrund:

Der Gebietsbeirat ist u.a. für die Prüfung von Anträgen und die Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds zuständig. Neben der Änderung der Förderrichtlinie wurde auch die Zusammensetzung und die Vertretungsregelung vereinfacht. Informationen und Hilfestellungen rund um Anträge auf Mittel aus dem Quartiersfonds bekommt man im Stadtteilbüro.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren