GRÜNE wollen Familientrauerarbeit von Lavia stärken 5. November 20218. November 2021 Die GRÜNEN beantragen im Rahmen der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Gesundheit eine Förderung der Lavia Familientrauerbegleitung in Höhe von jährlich 14.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2026. Lavia bietet insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene professionelle Trauerbegleitung an. Wie hilfreich diese Trauerbegleitung sein kann, wenn ein Elternteil oder ein Geschwisterkind gestorben ist, ist längst belegt. Dennoch wird sie durch Jugendämter selten und Krankenkassen überhaupt nicht finanziert. Die Krankenversicherung zahlt erst, wenn sich aufgrund unterdrückter Trauer handfeste psychische Probleme zeigen und ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. „Soweit sollte es gar nicht erst kommen. Deshalb wollen wir die Familientrauerbegleitung von Lavia mit einem festen jährlichen Betrag stärken“, sagt Ingrid Wüllscheidt, grüne Stadtverordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Die Förderung von 14.000 Euro würde vor allem die Akutbegleitung in Trauerfällen ermöglichen, denn die finanziert sich bisher fast ausschließlich über Spenden. „Eine Arbeit, die für die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen so wichtig ist, sollte nicht nur von Spenden abhängen“, ergänzt David Fischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN. „Mit 14.000 Euro könnten 40 Einzelpersonen aus Gelsenkirchen eine Trauerbegleitung in Anspruch nehmen. Das wäre für diese Menschen eine konkrete Hilfe.“ Der Bedarf nach Familientrauerbegleitung ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Kinderärzte, Palliativdienste, psychologische Praxen, Notfallseelsorger, Hospize, die Polizei, Kitas, Schulen und die Hinterbliebenen selbst fragen bei Lavia nach Hilfe. Lavia Familientrauerbegleitung hat zurzeit 15 Kinder- und Jugendtrauergruppen mit insgesamt 140 Einzelpersonen im Alter von 5 bis 27 Jahren. Gerade bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 27 Jahren gibt es außer Spenden keine Finanzierungsmöglichkeiten.