Das CDU-geführte Ordnungsreferat in Gelsenkirchen plant ein Besitz- und Konsumverbot von Lachgas für Minderjährige. Die Grüne Ratsfraktion übt scharfe Kritik an diesem Vorhaben und fordert eine Überarbeitung des Verordnungsentwurfs.
Auf Initiative der Grünen haben sich Gesundheits- und Ordnungsausschuss sowie der Stadtrat bereits auf ein Verkaufs- und Weitergabeverbot von Lachgas geeinigt. Der nun vorgelegte Entwurf für die entsprechende Verordnung geht jedoch weit darüber hinaus, indem Minderjährige selbst mit Bußgeldern belegt werden sollen.
„Die geplante Verordnung widerspricht dem grundlegenden Prinzip des Jugendschutzes“, erklärt Jan Philip Schaaf, Mitglied im Ordnungsausschuss für die Grünen. „Das Jugendschutzgesetz richtet sich bewusst an Erwachsene, insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, nicht an die Jugendlichen selbst. Eine Kriminalisierung von Minderjährigen durch Bußgelder ist absolut der falsche Weg. Wenn die Verordnung nicht entsprechend angepasst wird, können wir dieser nicht zustimmen, obwohl wir das Thema Lachgas-Verkaufsverbot selbst eingebracht haben“. Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Ingrid Wüllscheidt, ergänzt: „Aus pädagogischer Sicht ist ein Besitz- und Konsumverbot für Jugendliche kontraproduktiv, denn wir alle wissen, dass Verbote auf junge Menschen oft einen besonderen Reiz ausüben. Wir müssen stattdessen diejenigen stärker in die Verantwortung nehmen, die am Verkauf von Lachgas verdienen. Hohe Bußgelder für Gewerbetreibende wären hier der richtige Ansatz, diese fallen im Entwurf des Ordnungsdezernenten mit bis zu 1.000€ allerdings erstaunlich moderat aus“.
Die Grünen weisen zudem darauf hin, dass das städtische Jugendschutz-Team vor einem Beschluss der Verordnung angehört werden sollte, um dessen fachliche Expertise in die Entscheidung einfließen lassen zu können. Auch dies fordern sie in ihrem Änderungsantrag für den Ordnungsausschuss am kommenden Dienstag.