Neue Gestaltungsspielräume für die Errichtung von Stellplätzen nutzen!

In der Ratssitzung am 28.03.2019 wird über eine neue Satzung zur Errichtung von Stellplätzen beraten, da die bisherige Satzung mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung NRW nicht mehr anwendbar ist. Die GRÜNE Ratsfraktion hält den vorgelegten Satzungsentwurf für nicht ausreichend und fordert, neue Gestaltungsspielräume zu berücksichtigen. Für die kommende Ratssitzung haben die GRÜNEN daher einen Ergänzungsantrag mit den Kernpunkten für eine umfassend erweiterte Satzungsregelung gestellt.

Dazu erklärt Burkhard Wüllscheidt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Die Stadtverwaltung hat die Spielräume nicht genutzt, die nach der neuen Rechtslage möglich sind. Neue Ansätze bei der Errichtung von Stellplätzen sind denkbar, wie beispielsweise Regelungen zur Errichtung von Stellplätzen von Fahrrädern oder Anreizregelungen zur Schaffung von Stellplätzen mit Ladestationen für E-Mobilität usw. Mit unserem Ratsantrag möchten wir erreichen, dass die Stadtverwaltung neue, zukunftsweisende Möglichkeiten prüft und bis Ende diesen Jahres in einer neuen Satzung berücksichtigt.“

Nach der neuen Bauordnung NRW wäre eine umfassende und erweiterte Stellplatzsatzung ab dem 01.01.2019 möglich gewesen. Die Verwaltung hat bisher aber nur eine formal rechtlich angepasste und ansonsten unveränderte Satzung vorgelegt. Schon im Stadtplanungsausschuss hatte die GRÜNE Ratsfraktion vertreten, dass die neuen Möglichkeiten genutzt werden und zumindest bis Ende diesen Jahres eine solche neue Satzung vorgelegt werden sollte.