Umweltschutz heißt nicht, Gras über die Sache wachsen zu lassen

Wie ernst nimmt die Stadt Gelsenkirchen die Luftreinhaltung, wenn es um die eigenen Fahrzeuge geht? Werden die auf Basis eines GRÜNEN Antrags vom Rat vor über einem Jahr beschlossenen Kriterien zur Anschaffung neuer Fahrzeuge überhaupt berücksichtigt? Wir haben mal etwas genauer hingeguckt.

Der Hintergrund: Im Oktober 2017 hat der Rat der Stadt aufgrund unseres Antrags einstimmig eine Umstellungsstrategie beschlossen, nach der der städtische Fuhrpark umgestellt werden soll und entschieden, dass auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nach Möglichkeit verzichtet werden soll. Ziel sollte es sein, möglichst auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Plug-in-Hybrid umzusteigen und die Beschaffungsrichtlinien für Fahrzeuge entsprechend anzupassen.

Die Realität: Wie wir GRÜNEN nun herausgefunden haben, wurde dies bei mindestens einer Ausschreibung im Frühjahr 2018 nicht berücksichtigt. In der Leistungsbeschreibung zu einer Ausschreibung (wer recherchieren möchte: Ausschreibung: Nr. 42.588) wurden die Anschaffungskriterien nicht berücksichtigt. Selbst für die ausgeschriebenen 23 Kleinst- und Kleinwagen wurden nicht einmal Elektroantriebe oder Hybrid-Plug-In-Fahrzeuge als Alternative zu den ausgeschriebenen Benzin- und Dieselantrieben in die Ausschreibung aufgenommen.
Die Fakten: Ob es noch weitere Fälle gibt, ist momentan noch völlig unklar und wird jetzt von der Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen erst einmal überprüft. Das Ergebnis soll uns im Februar 2019 vorgelegt werden. Die Beschaffungsrichtlinien der Stadt für die Anschaffung von Fahrzeugen sind bis heute übrigens auch noch nicht überarbeitet worden. Dies war von der Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen bislang erst für Mitte 2019 angedacht worden.

Wir bleiben dran!