Nicht nachlassen – GRÜNE und die PARTEI wollen eine erneute Abstimmung zum Livestream im September 26. März 2021 Nachdem auf der gestrigen Ratssitzung der Tagesordnungspunkt Livestream abgesetzt worden war, da der Rat der Stadt mehrheitlich keine Grundlage für eine vorzeitige Befassung mit dem Thema vor der in der Geschäftsordnung vorgeschriebenen 6-monatigen Frist gesehen hat, reichen GRÜNE und die PARTEI erneut einen Antrag für die Live-Übertragung aus den Sitzungen des Gelsenkirchener Stadtrats für die Ratssitzung am 30.09.2021 ein. Co-Fraktionsvorsitzende Adrianna Gorczyk erläutert den zeitlichen Horizont: „Anders als die AfD-Ratsfraktion halten wir uns damit an die Vorgaben der Geschäftsordnung. Der einzige Umstand, der eine vorzeitige Befassung gerechtfertigt hätte, ist die unterschiedliche Zusammensetzung des Rates gestern im Vergleich zur Sitzung am 04.03.2021. Damals hatte man sich aber einvernehmlich, also auch mit der Zustimmung der AfD, darauf geeinigt, die Besetzung der Stadtverordneten zu halbieren und damit auch in Kauf genommen, dass er dieselben Beschlusskompetenzen hat wie die Runde gestern. Auf diese Vereinbarung muss auch dann Verlass sein, wenn das Ergebnis nicht gefällt.“ Der gemeinsame Antrag mit der Ratsgruppe die PARTEI habe im Vergleich zur ersten Textfassung mittlerweile ein paar Änderungen erfahren: „Wir haben dieses Mal die Variante eingebracht, auf die wir uns bereits bei der Ratssitzung am 04.03.2021 mit SPD, CDU, FDP und Tierschutz hier! geeinigt hatten und dabei auch die Bedenken der Kolleg*innen berücksichtigt, insbesondere was den Aspekt der Nutzungsrechte angeht“, so Gorczyk weiter. Man hoffe jetzt auf einen inhaltlichen Konsens. Eines steht für die GRÜNEN schon Monate vor der wiederholten Debatte zum Livestream fest: eine erneute geheime Abstimmung soll es nicht geben. „Das zentrale Problem am 04.03.2021 war die Diskrepanz zwischen öffentlichen Redebeiträgen und geheimen Abstimmungsverhalten, die das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse nachhaltig gestört hat. Natürlich kann man gegen den Livestream sein, dann sollte man das aber transparent machen und seine Position erläutern“, fordert Gorczyk. Schließlich sei diese Abstimmung nicht mit Gewissensentscheidungen wie z.B. Embryonen-Forschung, Sterbehilfe o.Ä. zu vergleichen. Ob die Fraktionen der Großen Koalition wiederum den Fraktionszwang aufheben wollen, sei eine Fragestellung, mit der sich allein diese Fraktionen auseinandersetzen müssen.