Mit einem aktuellen Antrag der GRÜNEN für die nächste Sitzung des Bauausschusses am 15.09.2026 wird die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen eines Sachstandsberichtes die für Gelsenkirchen geplante konkrete Umsetzung des „BauCode NRW“ darzulegen. Im Zentrum dieser ab dem 01.09.2026 geltenden Änderungen der Landesbauordnung stehen die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsprozessen und die Digitalisierung zahlreicher Verfahren im Rahmen der Bauaufsicht.
Burkhard Wüllscheidt, baupolitischer Sprecher der GRÜNEN erklärt dazu: „Diese Modernisierungschancen unseres Baurechts dürfen für Gelsenkirchen nicht an strukturellen und personellen Hürden in der Stadtverwaltung scheitern. Wir GRÜNEN wollen wissen, welche Chancen für Gelsenkirchen bestehen, mit Hilfe des BauCode NRW weitere Hebel zu erhalten, um viel zu lange Planungs- und Genehmigungsprozesse für viele wichtige Bauvorhaben zu beschleunigen. Besonders die ‚Oldtimer-Regelung‘ ist ein entscheidender Hebel: Wir müssen bestehende Gebäude mutig umnutzen, statt immer mehr Flächen zu versiegeln. Wer Büroflächen in bezahlbaren Wohnraum verwandelt, leistet einen direkten Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zum Klimaschutz.“
Gleichzeitig müsse die Stadtverwaltung alle zusätzlichen Möglichkeiten nutzen, die so mühsam in Teilbereichen begonnene aber sich hinschleppende Digitalisierung zu beschleunigen und konsequent auszuweiten, so Wüllscheidt weiter. „Es kann nicht sein, dass Bauherr*innen und Planer*innen in einer digitalen Welt immer noch in Papierakten stecken.“ Die Verwaltung wird aufgefordert, darzulegen, ob sie die Genehmigungsfiktion und die Verfahrensfreiheit für klimafreundliche Maßnahmen, wie zum Beispiel E-Tankstellen, ohne Verzögerung umsetzt. „Die Bürger*innen und Unternehmen in Gelsenkirchen brauchen für Bau- und Umbauprojekte, die sie in unserer Stadt realisieren wollen, Planungssicherheit und schnellere Entscheidungen. Diese würden auch der Energiewende, dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen“, resümiert Wüllscheidt.
Hintergrund: Der Antrag bezieht sich auf die Umsetzung des BauCode NRW, der unter anderem die Abschaffung der doppelten Einmessungspflicht und erhebliche Erleichterungen bei der Umnutzung von Bestandsgebäuden vorsieht.
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