Damit es vorangeht!

Zentralbad Gelsenkirchen

Die GRÜNE Fraktion hat für die nächste Ratssitzung am 1. Dezember den Tagesordnungspunkt Bäderkonzept beantragt.
Peter Tertocha, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN: „Wir hatte es ja schon angekündigt und wollen jetzt auch, dass es endlich vorangeht. Daher haben wir den Antrag gestellt, dass im Februar 2017 das Bäderkonzept in den Fachausschüssen und dem Rat Thema wird. Seit über einem Jahr läuft der Diskussionsprozess bei den Stadtwerken, ohne dass ein greifbares Ergebnis oder mindestens ein Zwischenbericht den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden konnte. Aus unserer Sicht wird es daher nun Zeit, dass die politischen Gremien informiert werden und Vorgaben beschließen können wie es weitergehen soll.“
Burkhard Wüllscheidt, Vertreter der GRÜNEN im Aufsichtsrat der Stadtwerke ergänzt: „Wir wollen weiter die vier vorhandenen Standorte erhalten und durch Sanierungen und Ersatzbauten weiterentwickeln. Und sind gerne bereit, über einen Ratsbürgerentscheid, feststellen zu lassen, ob dieses auch von der Bürgerinnen und Bürgern so gewollt wird.“

Zu diesen Sitzungen im Februar erwarten die GRÜNEN von den Stadtwerken Gelsenkirchen mindestens einen Zwischenbericht zum Bäderkonzept Gelsenkirchen und einen Vergleich der möglichen Optionen mit zumindest geschätzten Investitions- und Betriebskosten für die einzelnen Standorte und Alternativen.

Auf dieser Basis sollen in den Sitzungen folgende Fragestellungen und Festlegungen grundsätzlich politisch geklärt, entsprechende Vorgaben für die weiteren Planungen getroffen und die Einbeziehung des mehrheitlichen Willens der Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden:

  1. Wird aus Gründen der kommunalen Daseinsfürsorge – ausgerichtet an den Bedürfnissen der Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger – an der grundlegenden Infrastruktur von vier Bäderstandorten (Hallenbad Buer, Hallenbad Horst, Zentralbad Gelsenkirchen, Sportparadies) festgehalten oder soll es aus wirtschaftlichen Gründen zugelassen werden, dass einer dieser vier Bäderstandorte aufgegeben wird?
  2. Welches Hallenbad bzw. welche Hallenbäder werden als Standorte für Schwimmbecken mit einer Bahnlänge von 50 Metern bevorzugt?
  3. Inwieweit können im Rahmen der Festlegung von zukünftigen Bäderstandorten Voraussetzungen geschaffen werden, die Gesamtschule Berger Feld als Sportschule NRW mit einem Leistungszentrum für den Schwimmsport weiter zu entwickeln?
  4. Darstellung der Möglichkeiten aus Sportstättenförderungen oder anderen Fördertöpfen des Landes NRW (z. B. Schule 2020), des Bundes und der EU, Teile der notwendigen Sanierungen oder Neubauten ganz oder teilweise zu finanzieren.
  5.  Festlegung des Zeitpunkts bis zu dem der Rat der Stadt Gelsenkirchen ein fertiges Konzept bzw. entscheidungsreife Alternativen auf Basis der vorherigen Punkte von den Stadtwerken Gelsenkirchen erwartet.
  6. Darstellung eines Verfahrens zur Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids für das „Bäderkonzept der Stadt Gelsenkirchen“.
  7. Festlegung eines Termins bzw. eines Zeitraums für einen Bürgerentscheid zum Bäderkonzept Gelsenkirchen sowie Festlegung eines Termins, an dem über die Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheids im Rat der Stadt Gelsenkirchen entschieden wird.