GRÜNE stellen Antrag für mehr Transparenz in den Gremien der Stadt Gelsenkirchen

Nachdem SPD und CDU in der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mehr Öffentlichkeit im Rechnungsprüfungsausschuss auch mit Verweis auf die Geschäftsordnung abgelehnt haben, stellt die Grüne Fraktion hierzu und zur Schaffung von mehr Transparenz in allen städtischen Gremien zur Ratssitzung am 20.05.2021 zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gelsenkirchen entsprechende Änderungsanträge.

Der Grüne Fraktionsvorsitzende Peter Tertocha begründet das wie folgt: „Es war im Rechnungsprüfungsausschuss ein unwürdiges Schauspiel, dass bei einem Antrag, den wir vor 15 Monaten gestellt haben, SPD und CDU zunächst nicht öffentlich über die Frage diskutieren wollten, ob mehr Öffentlichkeit geschaffen werden soll. Das kann man sich nicht ausdenken: 25 Minuten Tagesordnungsdebatte, dann 20 Minuten Sitzungsunterbrechung zur Beratung mit der Verwaltung und anschließend wird verkündet, dass dies natürlich öffentlich diskutiert werden kann. Und dann lehnt die Groko nach wenigen Minuten Diskussion mit dem Verweis auf die Geschäftsordnung die Schaffung von mehr Öffentlichkeit im Ausschuss ab. Wovor hat die Groko eigentlich Angst? Warum muss in Gelsenkirchen alles nichtöffentlich sein, während das gleiche Thema in Nachbarstädten öffentlich ist?“

Daher hat die Grüne Fraktion für die nächste Ratssitzung beantragt, die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gelsenkirchen dahingehend zu ändern, dass Angelegenheiten der Rechnungsprüfung nur noch dann nichtöffentlich sind, wenn schutzwürdige Interessen betroffen sind.

Peter Tertocha: „Wir gehen aber noch einen Schritt weiter. In Gelsenkirchen entscheidet die Verwaltung eigenständig was aus nichtöffentlichen Sitzungen an die Öffentlichkeit gelangen darf und was nicht. Wenn die Verwaltung etwas mitteilt, wird das akzeptiert. Wenn Fraktionen etwas mitteilen (z. B. das eigene Abstimmungsverhalten oder Informationen zu Planungen in Gelsenkirchen) wird dies rechtlich sanktioniert. Auch hier gehen andere Städte deutlich transparenter vor. Wir wollen, dass zukünftig in allen nichtöffentlichen Angelegenheiten über die wesentlichen nicht der Geheimhaltung oder dem Datenschutz unterliegenden Regelungen öffentlich informiert wird.“

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Ein Kommentar

  1. Wie viel Öffentlichkeit einem Rechnungsprüfungausschuss gut tut, dazu hat Joachim Sombetzki für seinen Artikel in der isso. von April den Experten für dieses Gebiet Professor Richter im Telefoninterview befragt.
    Es gibt einen Unterschied bei der Transparenz: Nach der Sitzung ist die Einsicht der Öffentlichkeit in die Unterlagen grundsätzlich möglich. Auf diese Differenzierung weist der Autor mit Blick auf eine Expertise seitens Prof. Oebbecke und das Informationsfreiheitsgesetz NRW hin. Er gibt damit eine erhellende Antwort zum Verständnis der Korruptionsbekämpfung in NRW, die insgesamt sensibel ist, aber in Gelsenkirchen noch verbessert gehört. Wenn der Anstoß dazu nicht aus der Führungsetage der Verwaltung kommt, könnte die Forderung nach mehr Öffentlichkeit hilfreich sein.
    http://isso-online.de/files/isso_ausgabe_67_april_2021_screen.pdf (Seite 14 bis 17)

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