Von Demokratiestärkung nichts zu spüren

In der Hauptausschusssitzung am 2. Dezember wurde nicht nur der Haushalt 2022 final vorbereitet, sondern auch die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt angepasst.

Längere Debatten gab es dazu, wie Tagesordnungen festgelegt und in welcher Reihenfolge Anträge zu einem Tagesordnungspunkt diskutiert werden sowie bei welchen Themen zukünftig mehr Öffentlichkeit machbar wäre. Alle Änderungsanträge der GRÜNEN zu diesen Punkten fanden zwar breite Zustimmung bei der demokratischen Opposition, scheiterten aber am Widerstand der Großen Koalition. Die Ablehnung der GRÜNEN zur neuen Geschäftsordnung war die Folge.

„Es bleibt weiterhin so, dass Anträge der Fraktionen jederzeit mit einfacher Mehrheit von der Tagesordnung abgesetzt werden können. Faktisch bedeutet das, dass die GroKo im Alleingang entscheiden kann, welche Themen im Rat der Stadt besprochen werden und welche nicht. Von Minderheitenschutz wie wir ihn aus anderen Parlamenten kennen, ist hier nichts zu spüren“, zeigt sich der grüne Fraktionsvorsitzende Peter Tertocha enttäuscht.

Co-Fraktionsvorsitzende Adrianna Gorczyk ergänzt: „Auch die Regelung zur Beratungsreihenfolge von Anträgen innerhalb eines Tagesordnungspunktes bleibt grotesk. Wer den Tagesordnungspunkt beantragt und als erstes einen Antrag eingereicht hat, wird nicht notwendigerweise als erstes zum Thema sprechen können. Denn es hat zuerst Rederecht, wer in der Summe die meisten Stadtverordneten hinter sich vereint. Auf diese Weise wird begünstigt, dass starke Fraktionen erst sehr kurzfristig Anträge vorlegen.“ Zuletzt hatte die Große Koalition dieses Verfahren bei der Debatte um den Livestream ausgenutzt, als sie mit einem Tag Vorlauf einen eigenen Antrag zum von GRÜNEN und Partei zusammen gestellten Tagesordnungspunkt präsentierte und dieser als erstes behandelt wurde.

„Auch Transparenz bleibt für SPD und CDU leider weiterhin ein Fremdwort.“ Dieses Fazit zieht Peter Tertocha nach der Debatte zur Frage, welche Kriterien für die Nichtöffentlichkeit in den Gremiensitzungen gelten sollen. „Während in mehreren anderen Städten zum Beispiel die nichtöffentlich diskutierten Themen zumindest mit den Abstimmungsergebnissen veröffentlicht werden und nur die schutzwürdigen Interessen vertraulich bleiben, wird in Gelsenkirchen auch zukünftig im Zweifel alles nichtöffentlich bleiben.“