BP-Fremdfirmenhof seit 7 Monaten ohne bauaufsichtliche Genehmigung

Foto: Anna-Lisa Konrad

In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 08.11.2023 haben die GRÜNEN angefragt, für wann die Entscheidung über den Bebauungsplan 451 zur BP-Norderweiterung nun geplant ist, nachdem diese mehrfach verschoben wurde, und wie lange das ordnungsbehördliche Verfahren wegen des aktuell nicht genehmigten Fremdfirmenhofes noch rechtssicher ausgesetzt werden kann. Zudem fragten sie nach Alternativmöglichkeiten für den Fremdfirmenhof, wie beispielweise einem Standort außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

Burkhard Wüllscheidt, planungspolitischer Sprecher der GRÜNEN: „Bis zum Beginn des neuen Bebauungsplanverfahrens war seitens der Verwaltung und BP eine solche Verlagerung immer das klare Ziel gewesen. Die Verabschiedung des Bebauungsplanes verzögert sich allerdings immer weiter. Sie sollte bekanntlich zunächst im September 2023 stattfinden, ist dann auf den Dezember 2023 verschoben worden und soll nun anscheinend im Jahr 2024 erfolgen.“

Hintergrund ist die seit über 10 Jahren immer nur befristete Genehmigung des „provisorischen“ BP-Fremdfirmenhofes mitten im Landschaftsschutzgebiet, die laut Stadtverwaltung bereits seit dem 13.04.2023 ausgelaufen ist und nicht erneut verlängert wurde. Daher müsste eigentlich ein ordnungsbehördliches Verfahren mit dem Ziel des Rückbaus eingeleitet werden. Laut Verwaltung ist dieses Verfahren derzeit noch ausgesetzt worden. Dabei dürfte eine Rolle spielen, dass der ca. 20ha große Fremdfirmenhof mitten in dem Gebiet liegt, in dem seit einiger Zeit versucht wird, erneut Planungsrecht für die sog. BP-Norderweiterung zu schaffen, nachdem vor Jahren ein früherer Bebauungsplan vor Gericht scheiterte.

Burkhard Wüllscheidt, zu seiner Anfrage: „Der tatsächliche Bau der hoch umstrittenen Pyrolyseanlage neben dem BP-Fremdfirmenhof und mitten im Landschaftsschutzgebiet scheint immer fraglicher zu werden. Dann wäre der ebenfalls im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Verbleib des Fremdfirmenhofes im Landschaftsschutzgebiet neu zu prüfen und zu bewerten. Allein die Absicherung des Fremdfirmenhofs wäre kaum eine Begründung für einen solchen „Angebotsbebauungsplan“ und die planungsrechtliche Umwandlung des Freiraumes in ein Industriegebiet von ca. 40 ha. Erst recht nicht, wenn dafür keine konkreten, sinnhaften und im Einklang mit den von BP selbst proklamierten Klimaschutzzielen stehenden Industrieprojekte genannt werden, die die BP-Arbeitsplätze langfristig sichern helfen.“