Das in der vergangenen Woche veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hätte voraussichtlich Erfolg.
„Das Gutachten bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass ein Verbotsverfahren notwendig ist, um unsere Demokratie zu schützen …“